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Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 19.1896

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Heft 2
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Rostovtzeff, Michael Ivanovitch: Eine neue Inschrift aus Halikarnass
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https://doi.org/10.11588/diglit.12266#0147
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137

Die Beziehung zu den Portoria haben schon Diener und Doma-
szewski erkannt, indem sie ve[d(igalis) eiu]sdcm ergänzen und der letztere
in dem Oppins einen Conductor sieht. Mit dem ... is haben sie aber
nichts anzufangen gewusst. Mir scheint es sicher, dass es nur von pro?
citrator]is herrühren kann und ich schlage etwa folgende Ergänzung vor:
I. 0. M. Primus p{ublici) p{ortorii) IU(tfric£) vil(icus) \ p(ro) s(aJute)
G.JuI\ii L\ongiprocur\ator\is Aug{usti) cond(uctoris) ve[ct(igcäis) \ eiu]sdcm;
jiosita [ara \ an]n(o) Oppi XII kal. 3Iai\as].u)

Hier ist also der Conductor zugleich procurator, ganz wie in
unserer Urkunde (apx^voö xat STOcpöjroo üeß(aaToö)'). Die Conductores
dieser Zeit waren keine eigentlichen Pächter mehr, sondern Halbbeamte,
wie in Ägypten in der Lagidenzeit. Es begreift sich daher, dass in der
Zeit des Überganges zur endgiltigen Veränderung die Grenzen gänzlich
verschwanden und es den Kaisern nicht mehr als unangemessen erschien,
dass ein Procurator zugleich Conductor war, also die ludication zwischen
sich selbst und den Zahlenden hatte.15) So war es kein grosser Schritt
mehr, die Erhebung der Zölle gänzlich staatlich zu machen. Man behielt
die früheren Conductores als Procuratoren. die Unterbeamten wurden
kaiserlich, und scheinbar wurde nichts geändert; wenigstens merkten
die Zahlenden kaum einen Unterschied.11'' )

Die für den illyrischen Zoll schon früher bekannte Übergangszeit
wird durch unsere Inschrift auch für den asiatischen bezeugt; es wäre
daher eine genauere zeitliche Bestimmung sehr erwünscht.

Von den Bestandteilen des vollen Namens 31. Aur. Mindius
Matidianvs Pollio weist die eine Hälfte 31. Aur. Matidianus auf Dienst
bei Matidia, und zwar der jüngeren, und Freilassung durch den

sowohl die königlichen Banken, als die für die Naturalabgaben bestimmten bitotöyia,
ftr.oaopot u. s. w.; sieh Grenfell zu R. L. 28, 14. Man sieht, wie weit die aegvptischen
Pächter von den Soeietates römischer Ritter entfernt sind und wie nahe sie den illy-
rischen Conductores stehen.

1J) Die Zeilen 1. 2 sind nur exempli causa ergänzt. Man könnte auch an den
Antonius Rufus selbst denken, da miisste man aber den Querstrich des L als
Lesungsfehler ansehen. In der letzten Zeile könnte man auch vielleicht an <in\>io
p(tlbUci) p(ortorn) I(lh/rici) XII denken.

K) Au einen procurator patrimonii ist bei der Fassung der Inschrift C III 10G05
gar nicht zu denken, möglich aber doch unwahrscheinlich wäre es bei Mindius.

lc) Es ist sehr möglich, was Patsch (1. c.) ausgeführt hat. dass der proc. p.p. X.
Antonius Julianus in engeren Beziehungen (leiblicher und Adoptivsohn) zu Julius
Saturninus und Antonius Rufus stand. Vielleicht ist er der erste Procurator der ver-
änderten Erhebung gewesen, vielleicht aber auch der proc. inter mtincipes et negotiantes
der drei Julier, die wohl auch dem Julius Saturninus verwandt waren. So bildete sich
aus den Conductores eine geschulte Beamtenclasse. Der Saturninus erscheint später
als Procurator im Rheinlande, s. Patsch S. 200.
 
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