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Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 19.1896

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Heft 2
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Rostovtzeff, Michael Ivanovitch: Eine neue Inschrift aus Halikarnass
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https://doi.org/10.11588/diglit.12266#0149
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139

Damit wird die Zeit unserer Inschrift als die der Regierung
M. Aurels festgestellt. Wenn wir jetzt aber im dritten Jahrhundert in
Asien den Timesitheus als vice procuratoris XXXX neben vielen anderen
Stellungen treffen, werden wir nicht zweifeln, dass mittlerweile die
directe Erhebung eingeführt war und Timesitheus an deren Spitze stand
(Dessau 1330; Allm. Diss. Musee de Lyon S. 167 ).

Es bleibt noch übrig zu erörtern, welche Stelle in der Verwaltung
des asiatischen Zolls unsere zwei %pa."(\t,axeoza.i einnahmen.

Wir haben in der griechisch-römischen Welt eine Reihe von
jcpaYftaTeotaC bezeugt, welche in der Kegel Sclaven und nur selten Frei-
gelassene sind.18) Dies, sowie der Umstand, dass oft SoöXo? zugesetzt
ist, bestätigt, was Mommsen (zu Kaibel Inscr. Sic. et It. 2057) bemerkt
hat, dass jrpaYlwresttrqi; die Übersetzung des lateinischen actor, bezw.
scrvus actor ist. Unsere jzpaf\ULzsmai können aber nicht mit dem stadt-
römischen actor XL GaUiarum (C. VI 8591) verglichen werden, sondern
mit den zahlreichen Actores von Privatleuten; sie waren Geschäftsführer
des Mindius, die ihn in Halikarnass zu vertreten hatten und so bei der
Zollverwaltung betheiligt waren. Dass die volle Titulatur ihres Herreu
angegeben ist, scheint anzudeuten, dass die Baukosten, wenn nicht
ausschliesslich, so doch zum Theile von ihm übernommen waren. Der
Bau selbst wird tsXwviov genannt, was sicher mit „Zollbureau" zu über-
setzen ist. In dieser Bedeutung finden wir das Wort in den Revenue
Laws of Ptolemy Col. 9, 5; bei den Lexikographen (Suidas s. v.; Pollux
9, 28); im Evangelium (Matth. 9, 9; Marc. 2. 14), bei den Patres (Epiph.
Vol. S. 137 D; Georg. Hamart. Hb. IV. 231 C [Highe Patr. 110, 576]).
Daneben kommt die Schreibung teXcovelov vor; (s. Probus in Append.
S. 443 Endl. Keil IV 197 tdönittm, non teloneutri). In den Inschriften
kommt das Wort in Afrika und Asien vor, und zwar einmal teloneum,
das anderemal teXtovtov geschrieben.19)

19) Sclaven: z. B. Kaibel, Inscr. Sic. et It. 2057, CIG 3104. 3680. Eine unedierte
Inschrift aus Olyinpos (AßofoxdtVtoc 8oüXo{ -payixarE'jrr;;, Abschrift von Heberdey),
eben solche aus Tehnessos ('Ayaö'l'jJ^oofo?] ;tpay|).aTi'jT&ü So[üX]o[o], Abschrift von Hula).
Wahrscheinlich Sclaven sind CIG 2831. 3680.4299; L.-W. 20; Sterret, The Wolfe expe-
dition n. 41 und n. 325; Ath. Mitth. XIII S. 244 und m. a. Freigelassene sind mir
folgende bekannt: Lanckorohski, Reisen in Pisidien und Pamphvlien II n. 11; Sterret,
An epigraph. journey in Asia Minor n. 147. Dasselbe beobachten wir auch an den
römischen actores; s. Ruggiero Diz. epigr. S. 66. 67, Pauly-Wissowa Realencycl.
S. 329. 330 (Habel).

10) C. Vni 12314 und Ancient greek inscriptions in the Brit. Mus. III. DIU.
 
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