Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Metadaten

Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 19.1896

DOI Heft:
Heft 2
DOI Artikel:
Stein, Arthur: Aegypten und der Aufstand des Avidius Cassius
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.12266#0162
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
152

Idiolog15! berufen wurde, dürfte dadurch zu erklären sein, dass für die
Präfeetur von Aegypten vorzüglich juristisch geschulte Männer als ge-
eignet galten.

Was die Persönlichkeit des erwähnten Maecianus betrifft, so hat
man bisher kein Bedenken getragen, ihn mit dem berühmten Juristen
L. Volusius Maecianus zu identifizieren.7) Von dessen Lebensumständen
wissen wir Folgendes. Er gehörte dem Ritterstand an8) und wurde
als hervorragender Jurist von Antoninus Pius in das consüium prineipis
aufgenommen/') in welchem er auch unter den Kaisern Marcus und
Veras 10) verblieb. Um das Jahr 145 unterrichtete er den späteren Kaiser
Marcus in der Jurisprudenz; u) im Jahre 152 erscheint er unter den
niehtsenatorischen Patroni der Schiffergilde in Ostia.12) Noch unter der
Regierung des Antoninus Pius verfasste er das Hauptwerk seines
Lebens, die 16 Bücher de fideicommissis.Vi)

Er überlebte diesen Kaiser, da er auch im Consüium der Kaiser
Marcus und Veras sass, von denen er als amicus noster bezeichnet wird.1-4)

Nun wäre es sehr auffallend, dass der berühmte Jurist, der schon
unter Antoninus Pius zu hoher Geltung kam, durch Aufnahme in das
Consüium und durch Übertragung der Prinzenerziehung ausgezeichnet
wurde, erst volle 30 Jahre später das verhältnismässig bescheidene Amt15)
eines Iuridicus von Aegypten bekleidete, obwohl er sich doch sicher
der besondern Gunst auch der nachfolgenden Kaiser erfreute. Ferner
ist es schwer glaublich, dass der damals hochbetagte 1U) Mann, der drei
Kaisern treu gedient, ihr Vertrauen besessen hatte und von ihnen ge-
ehrt worden war, plötzlich aus einem gewaltsamen Thronwechsel per-
sönliche Vortheile zu erhaschen gehofft habe.17) Man würde vielmehr

") Vgl. namentlich Mommsen in Abh. d. sächs. Ges. d. Wiss , phil.-hist. Gl.
II (1857), 281—285.

8) C. XIV 250; L. Volusius Maecianus wird unter den Patroni ritterlichen
Ranges des Collegiums der lenuneularii tabularii auxiliarii in Ostia angeführt.

9) Anton. P. 12, 1.

10) Digg. XXXVII 14, 17.

") M. Caes. ad Frontonem IV 2 p. 61 Naber; vgl. p. XXVII. Marc, ei? s. I 0,
wo Mapxtavoü wohl mit Recht in Matxtavoü corrigiert wurde.
u) S. Anm. 8.

I3) Digg. XL 5, 42 'Antoninus Augustus Pius Noster.'
u) Digg. XXXVII 14, 17.

15) Der Idiolog geht dem Iuridicus an Rang voraus; denn während jener Du-
cenarius ist, gebort dieser sowie eine Anzahl anderer Procuratoren in Aegypten (vgl.
Hirschfeld Untersuchungen S. 263) zu den Centenarii.

lc) Er müsste im Jahre 175 gegen 70 Jahre alt gewesen sein, da er als Lehrer
des im Jahre 121 geborenen Marcus wohl vor 110 geboren war, wozu auch die
übrigen Angaben stimmen.

17) Av. Cass. 7, 4 Maecianum .... qui consenserat spe partieipatus Cassio.
 
Annotationen