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Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 19.1896

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Heft 2
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Benndorf, Otto: Adamklissi
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https://doi.org/10.11588/diglit.12266#0194
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dun»- bis ins Kleinste beweist, so kann man sieb in Sinnestäuschung
befangen glauben. Indes, die höchst patriotische Entdeckung steht leib-
haftig da, und es wäre verfehlt, ihre vielleicht nicht bloss in ausserwissen-
schaftlichen Kreisen beirrende Wirkung zu verkennen. An sich freilich
würde ich vorziehen, dem stillen Geschäft der Zeit nicht vorzu-
greifen, welche in gründlicherer Gerechtigkeit mit Irrthümern aufräumt
und auch in den wilden Gemengen, die Furtwängler seit längerer Zeit
auszuschütten pflegt, unverächtliche Goldkörner, die sie enthalten oder
enthalten mögen, ausscheiden und verwerten wird. llücksichten gegen
die Förderer unserer Arbeit veranlassen mich aber die erstaunliche
Auslassung wider meine Überzeugung, dass sie es nicht verdient, in
ernste Prüfung zu nehmen. Dies soll im Folgenden so kurz und sachlich
als möglich geschehen.4)

Furtwängler recäpituliert zunächst, wie er versichert, vollständig
alle Momente, die für die Entstehungszeit des Denkmals vorgebracht
seien; mit dieser Versicherung täuscht er sich indessen. So Ubersah er
die an abliegender Stelle behandelte trajanische Münze von Tomis und
übergieng sie vollkommen.

Wie nicht anders angeht, anerkennt er, dass der Römerort
Tropaeum hiess und von Trajan gegründet war. Aber er erklärt es
für .reine Willkür', dass wir nach Eugen Bormanns Vorgang ihr den
vollen Namen Trqpaeum Traiani gaben. Indessen sind wir wohl nicht
ganz so grundlos, wie ihm dünkt, dabei verfahren.0) Jede Stadt hat be-

4) Eine Widerlegung gab schon Toeilesco in der Sitzung der kön. rumänischen
Akademie der Wissenschaften vom 8/20. December 1896. — Beifall fand Furtwängler
bei Fr. Hauser, der in der philologischen Wochenschrift 1897 n. 2, S. 49 f. ein zu-
stimmendes Referat veröffentlichte, desgleichen bei G. Finaly, Ertesitü XVI 435 f.

5) Bormann selber bemerkt: „Das Verfahren, einen unvollständig erhaltenen
Stadtnamen aus dem vollständig erhaltenen Namen ihrer Bewohner zu ergänzen, ist
selbstverständlich und fortwährend im Brauche. Beispielsweise war für das unter-
italische Pieggio, das gewöhnlich Regium heisst, aus dortigen Inschriften mit Regini
hdienses der volle Stadtname Regium Juliitm längst abgeleitet worden, bevor man
die stadtrömische Inschrift CIL VI 220 mit A. Sosius A. lib(ertus) Itd(io) Thcomncstus
Regio richtig verwendete und Mommsens Scharfsinn ihn an einer Inschrift von
S. Arpino CILX 3732 an einer früher falsch gelesenen und jetzt stärker zerstörten Stelle
cur(ator) Reg(ii) Iu[l]i erkannte. Furtwänglers Behauptung ist also prima facie un-
verständlich. Seine Worte, „die Bewohner nennen sich dort Traianenses (vgl. die
Agrippinenses u. a.), offenbar weil ihr Municipium von Trajan gegründet worden ist"
und auf S. 57 in Anm. 1 „Das Denkmal könnte wohl mit den im Municipium Tropaei
von Trajan angesiedelten Colonisten in Beziehung stehen" scheinen zwar an den
mehrfach vorkommenden Fall erinnern zu wollen, dass in einer Stadt angesiedelte
Colonisten als solche ein^n Namen führten, den andere Bürger derselben Stadt zu
führen nicht berechtigt waren (wie z. B. in Pompeji, wo die sullanischen Colonisten
inloni Venerei Cornelii, die alten Bürger l'ompeiuni genannt werden), und in einein
 
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