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Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 20.1897

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Ritterling, Emil: Die Statthalter der pannonischen Provinzen
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https://doi.org/10.11588/diglit.12267#0010
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sondern als kaiserlicher Commandant der pannonischen Legionen geführt
hat, wird an anderer Stelle gezeigt werden. Nach der Inschrift C. II 3414
und Vellerns II 90 war er auch Legat von Hispania citerior, wahr-
scheinlich bald nach seinem Consulat (vgl. Gardthausen, Augustus II 377,
49). Er ist jedenfalls auch der Silius pater in dem Briefe des Augustus
(Sueton August. 71); der Zusatz pater soll ihn wohl von seinem gleich-
namigen Sohne, dem Consul des J. 756/3 unterscheiden.

II. M. Vinicius P. f.

Cos. 735/19, Legat 741/13 und 742/12.

Vellei. II 96, 2: subindc bellum Pannonicum, quod inchoatüm ab
Agrippa llarcoque Vinicio, avo tno, consulari.... imminebat Italiac.

Agrippa, kurz vorher auf ein weiteres Quinquennium mit der
tribunicia potestas ausgestattet und damals factisch Mitherrscher über
das Reich, wurde bald nach seiner Rückkehr aus dem Osten gegen die
Paimonier gesendet mit dem außerordentlichen proconsularischen Im-
perium, welches ihn zum Vorgesetzten aller Provinzialstatthalter machte
(Dio 54, 28). Seine Anwesenheit in Pannonicn schliellt also das
Coinmando der gewöhnlichen Legaten nicht aus, sie setzt dasselbe vielmehr
voraus. Die Reihenfolge der beiden Namen bei Vellerns „Agrippa und
Vinicius" bedingt demnach nicht ein zeitliches Aufeinanderfolgen beider
Männer in einem und demselben Commando, sondern stellt den Höchst-
commandierenden dem einfachen Legaten voraus. Als Consular kann
Vinicius dann nur legatus propr. exercitus gewesen sein1) und zwar
wahrscheinlich bereits vor dem Eintreffen des Agrippa im Winter 741/13
zu 742/12. Dies bestätigt eine Notiz bei Florus II 24: in hos (Pannonios)
domandos Vinnium »lisit (Augustus^; in dem zweifellos verderbton Namen
Vinnius ist sicher mit Recht der des Vinicius erkannt worden (vgl.
Schiller R. K. I 224, 4; Zippel lllvricum 305). Demnach wird Augustus,
als die Unruhen in Pannonien ausbrachen, den M. Vinicius an die Spitze

') Das Verhältnis der Unterordnung, in welchem M. Vinicius damals zu Agrippa
stand, muss demjenigen ähnlich gewesen sein, welches wir 17 Jahre später am Rhein
finden: hier war Sentius Saturninus Commandant des römischen Rheinheeres, bereits
ehe Tiberius im J. 757/4 wieder nach Germanien gesandt wurde (vgl. Vellei. II 105:
Sentium Saturninum qui iam legatus patris (des Augustus) cius in Germania fuerat),
er blieb in dieser Stellung, aber unter dem Oberbefehl des Tiberius, während der
Jahre 4 und 5 n. Chr., in welchen dieser, damals der Sohn des Augustus und mit
der secundären proconsularischen und tribunicisclien Gewalt bekleidet, als Höchst-
coimnandierender äie Germanen bekriegte; und noch im J. G n. Chr. bei dem Feldzuge
gegen Marobod sehen wir ihn als Legatus pro praetore exercitus Germanici, ebenso
wie den Legaten von Illyricum, Valerius Messalla, nach den Dispositionen des Tiberius
größere Operationen ausführen.
 
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