Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Your session has expired. A new one has started.
Overview
loading ...
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
3

des dortigen Heeres gestellt haben, im J. 741/13;2) als dann Agrippa
aus dem Osten heimkehrte, wurde diesem Hauptfeldherrn des Reiches die
Führung auch dieses Krieges anvertraut, unter ihm wird Vinicius noch
gefochten haben. Im Frühjahr 742/12 ist er dann abgelöst worden durch

Etl: Ti. Claudius Ti. f. Nero.

Cos. 741/13, Legat 742/12 und 743/11.

Durch das eigene Zeugnis des Augustus (Mon. Anc. 5, 44) wissen
wir, dass Tiberius diesen Krieg als Legat seines Stiefvaters geführt hat:
Pannoniorum gentes . . . . derictas per Ti. [Ne)ronem, gut tum erat pri-
vignus et legatus mens, ... sttbieci. Tiberius ist nicht als der Nachfolger
des Agrippa in seinem Commando aufzufassen, er war nur einfacher
Legatus pro praetore,3) neben welchem für einen anderen Consular
allerdings kein Raum blieb. Die ihm gestellte Aufgabe, die Unterwerfung
von ganz Paunonien, muss am Schlüsse des zweiten Jahres seiner
Legation als erfüllt angesehen worden sein;4) es zeigt dies der Umstand,
dass er im Frühjahr 744/10, nachdem er im Winter 743/11 zu 744/10 seine
Hochzeit mit Julia zu Rom gefeiert hatte (Dio 54, 35, 4), den Augustus
nach Gallien begleitete (Dio 54, 36, 3), wo die Kämpfe gegen die Ger-
manen noch im vollen Gange waren. Wenn Tiberius auch noch im J.
744/10 und 745/95) in Pannonien ausgebrochene Aufstände niederwarf0)

-) Vielleicht war er auch der unmittelbare Nachfolger des P. Silius in diesem
Commando; neben Silius erscheint er in dem Briefe des Augustus (Sueton Aug. 71)
in dessen engerem Freundeskreise.

3j Dass Tiberius schon damals als Legatus pro praetore eine höhere, anderen
senatorischen Statthaltern übergeordnete Stellung eingenommen habe, wie sie z. B.
unter Nero für kurze Zeit Corbulo innehatte, dafür seheint in der Überlieferung
nirgends ein Anzeichen vorzuliegen. Der vom Senat am Ende des ersten Kriegsjahres
742/12 dem Tiberius beschlossene Triumph, sowie die Begrüßung als Imperator seitens
des Heeres (Dio 54, 31, 4 und 33, 5) sind bei einem Legaten unter allen Umständen
staatsrechtlich eine Anomalie. Augustus hat denn auch die Annahme beider Ehren
damals verhindert.

4) Vgl. Zippel, Köm. Herrschaft in Illyricum 303 f.

5) Dio 54, 36, 2 und 3 und 55, 2, 4. Dass er auch in letzterem Jahre in
Illyricum kämpfte, ergibt sich sowohl aus den Worten Dios 6 c't S-f- Tißjpioj t&v te
AeX|iaT(üv xa'i tüjv llavvov'wv fijcoxtvrjaotvtujv ti ai9-:; (ütvtoc et; ocütgü (des Drusus)
v.paTirjaa;, als besonders aus Valerius Maximus V 5, 3, nach welchem er Ticini, quo
victor hostium ad conpleclendos parentes venerat, den Unfall seines Bruders erfuhr;
er war also offenbar auf dem Wege zu Augustus, der sich in Gallien aufhielt.

°) Damals muss Tiberius bereits die proconsularische Gewalt gehabt haben;
denn sein jüngerer Bruder Drusus, der bis dahin wie Tiberius den germanischen
Krieg nur als Legat geführt haben kann (vgl. Mommsen, Staatsrecht IP 852, 3),
hatte dieselbe für das J. 744/10 erhalten (Dio 54, 33, 5). Die wiederholte Entsendung
des Tiberius auf den illyrischen Kriegsschauplatz in den Jahren 745 und 744, dij

1*
 
Annotationen