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und einen Einfall der Däker zurückwies, so hindert das nicht anzu-
nehmen, dass er bereits Ende 743/11 einen Nachfolger in seiner illy-
rischen Statthalterschaft erhalten hatte.

Seit diesem Jahre kann erst von einer kaiserlichen Provinz Illy-
ricnm die Rede sein, welche aus den von Tiberius eroberten Gebieten,
sowie den Save- und Draulandschaften und dem bisher unter Senats-
verwaltung gestandenen Dalmatien sich zusammensetzte.7)

b) Die Legati pro praetore von lllyricum 743 II bis 759/6

sind also wirklich Provinzialstatthalter, als deren ersten wir kennen:

IV. Sex. Appuleius Sex. f. Sex. n.8)
Cos. 725/29, Legat 746/8.

Cassiodorius Senator berichtet unter d. J. 746/8 in seiner Chronik:
Ms conss. inter Albim et Rhenum Germani omnes Tiberio Neroni dediti.
Per Sextum Apuleium Pannonii subacti. (Mommsen chron. minor. II p. 135.)

Da die Richtigkeit dieser Nachricht, welche aus dem geschichtlichen
Werke des Aufidius Bassus stammt ( Mommsen Abh. d. sächs. Ges. d. Wiss.
VIII S. 559), zu bezweifeln kein Grund vorliegt, und eine Bekämpfung der
Pannonier nur durch den Statthalter von lllyricum erfolgen konnte, so
haben wir den Sex. Appuleius als den ersten oder zweiten Nachfolger des
Tiberius aufzufassen. An dem großen Zwischenraum zwischen Consulat und
Legation Anstoss zu nehmen, sind wir nicht berechtigt;9) unter Augustus
und Uberhaupt den Kaisern der julisch-claudischen Dynastie hatten bei
der Besetzung der einzelnen Statthalterposten solche feste Normen, wie
sie im zweiten Jahrhundert bestanden, sich noch nicht herausgebildet, und

offenbar vorher gar nicht beabsichtigt, sondern durch unvorhergesehene Verwickelungen
hervorgerufen war, ist auch nicht die eines Legaten in die für ihn bestimmte Provinz,
sondern gleicht schon völlig der späteren Verwendung des Tiberius an Rhein und
Donau. Nach dem Tode des Drusus hat er seit dein J. 745 den germanischen Krieg
jedenfalls mit proconsularischem Imperium geführt (vgl. Mommsen, Staatsrecht
II3 1152. 1).

7) Dass Tiberius bereits damals ganz Pannonien bis zur Donau dem römischen
Reiche einverleibte, hat Zippel Rom. Herrsch, in lllyricum 298 ff. mit Recht behauptet.
Die Unterstellung auch der bisherigen Proconsularprovinz lllyricum unter den kaiser-
lichen Legaten im J. 743/11 bezeugt Dio 54, 34, 4.

8) Uber ihn vgl. v. Rohden in Pauly-Wissowa II 258 n. 17, der die auf ihn
bezüglichen Zeugnisse zusammenstellt; die Stelle des Cassiodor scheint ihm ent-
gangen zu sein. Appuleius war 727/27 Proconsul in Spanien (Acta triumph. C. I2
p. 50, 77, 181) und Proconsul von Asien um 737/17 (Lebas Wadd. n. 1034; bull, de
corresp. hellen. I 106).

s) Man könnte sonst an eine Verwechselung mit M. Appuleius Sex. f. Cos.
734/20 denken.
 
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