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sich nöthig machende, auf directen Befehl des Kaisers erfolgte Wieder-
herstellung der von Plautius gezogenen Straßenrichtung ebenfalls noch
unter des Claudius Regierung, also vor d. ,). 54 geschah. In Dalmatien
commandierte nun bis zum Jahre 42 L. Arruntius Camillus Scribonianus,
der schon unter Gaius die Provinz seit dem Jahre 38 innehatte;18) nach
seiner verunglückten Empörung muss ihm in der Verwaltung der Provinz
L. Salvius Otho unmittelbar gefolgt sein (Sueton, Otho 1). In der
Reihe der dalmatischen Statthalter bis zum Jahre 42 ist demnach für
Plautius kein Raum. Er hat also Pannonien verwaltet, und zwar, da
Claudius sämmtliche übrigen von Gaius eingesetzten Statthalter der
größeren Militärprovinzen in den ersten Jahren seiner Regierung in
ihrer Stellung beließ (vgl. Westd. Zeitschr. XIII 1894 S. 29 Anm. 6),
höchst wahrscheinlich schon seit d. J. 39 als unmittelbarer Nachfolger
des Calvisius Sabinus. War Plautius im J. 42, als man die Rüstungen
für die britannische Expedition begann. Statthalter von Pannonien, so
erklärt sich auch die Theilnahme der pannonischen leg. Villi Hispana
an der Occupation, bei welcher sonst ausschließlich dem Rheinheere
angehörige Truppentheile Verwendung fanden: der Höchstcommandierende
hat eine seiner ihm vertrauten Legionen als Kern des zu bildenden
Heeres mit nach der Insel genommen, ein Verfahren, für welches aus
der römischen Kriegsgeschichte noch weitere Beispiele beigebracht werden
können.19)

XI. Sex. Palpellius P. f. Hister.*°)

Cos. im J. 43, Legat um das Jahr 50.
Liebenam S. 327, 5: Tacit. Annal. XII 29.21)

18) vgl. Liebenam S. 155, 7; C. III S. 9864«.

19j So nahm im J. 71 Petillius Cerialis, Legat des unterrheinischen Heeres, eine
seiner Legionen, die II adiutiix, mit hinüber nach Britannien, zu dessen Statthalter er
ernannt war; ebenso folgte dem Platorius Nepos, dem bisherigen untergermanischen
Legaten, die Neusser leg. VI victrix nach Britannien im J. 122 u. a. m.

20) C. Ummidius C. f. Ter. Durmius Quadratus lc(j(aius) divi Claudi in Ilhjrico
(C. X 5182) kann ebensowohl Pannonien wie Dstmatien verwaltet haben; in letzterer
Provinz sind unter Claudius nach der Verwaltung des Scribonianus und Otho nach-
weisbar: ____Piso (bull. Dahn. 1890 p. 145) und P. Anteius im J. 51/52 (C. III 1977).

Warum die illyrische Legation des Quadratus gerade in das Jahr 44 fallen soll, wie
Liebenam S. 156 f. angibt, ist nicht abzusehen; wir haben dafür nur den tenninus
ante quem, das Jahr 50/1, in welchem er die Statthalterschaft von Syrien antrat.

21) Die Tacitusstelle ist das einzige Zeugnis für diese Legation; die Inschrift
von Pola (C. V 35) ist offenbar vor Histers Consulat gesetzt; mit der Stellung,
Welche er als leg{atus) Ti. Claudi Caesuris Atigiusti) einnahm, kann nur die eines
Legionslegaten oder (was wahrscheinlicher ist) die Verwaltung einer prätorischen
Provinz gemeint sein.
 
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