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Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 20.1897

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Ritterling, Emil: Die Statthalter der pannonischen Provinzen
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https://doi.org/10.11588/diglit.12267#0026
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dem J. 117 und wird sie wohl erst verlassen haben, um an der Losung-
um die Proconsularprovinzen in Korn theilzunehmen. Die Stufen seiner
Laufbahn, welche wir zeitlich einigermaßen bestimmen können, waren:
Prätür einige Jahre vor dein J. 100.

Legionscommando während des ersten dakischen Krieges 101/2,
wahrscheinlich befehligte er die VII Claudia.88)

Statthalterschaft von Numidien etwa 103 Iiis 105. C. VIII 2478;
Cagnat, L'armee d'Afrique p. 688, 5.

Consulat, Sommer 106.

Statthalterschaft von Pannonia superior etwa 114—117.3n)
Proconsulat von Afrika 118 oder 119 (vgl. Tissot. fastes p. 84 ff.).

II. L. Neratius L. f. Vol. Prfiscus], der Sohn.

Cos. in unbestimmtem Jahre, Legat unter Hadrian (?)

Nach der Inschrift C. IX 2455 war er leg. Aug. pr. pr. P\annonia]
inferiore et Pannonia [superiore]. Wären beide Provinzen von Neratius
Priscus gleichzeitig verwaltet worden, wie es Liebenam S. 332, 2 ohne
weiteres annimmt, so hätte der Ausdruck in der Inschrift, welche nicht
die vollständige Laufbahn des Mannes, sondern, außer dem Consulat und
Priesterthum, nur die von ihm verwalteten Provinzen nennt, nothwendig-
ein anderer sein und etwa lauten müssen: leg. Aug. pr. pr. in utraque
Pannonia. Die Voranstellung der provincia inferior vor die superior40)

38) Die Ergänzung in Z. 6 der Inschrift C. II 4509 [bi]s donatus ... ist verfehlt;
es kann nur gestanden hahen doni]s donatus; denn Natalis nahm nur an dem
ersten dakischen Kriege als Legionslegat theil. In der römischen Inschrift ist vom
Namen der Legion der Anfang, wie es scheint, einer V erhalten; ist dies richtig, so
kommt, da die V Macedonica in diesem Peldzuge von Q Pompeius Palco befehligt
wurde (C. X 6321), von den Legionen, die am Kriege theilgenommen, nur VII Claudia
in Betracht.

39) Was es mit dem Commando des Q. Marcius Turbo, welches die vita Hadriani
6, 7 erwähnt (Marcium Turhonem . . . Pannoniae Daciaeque ad tempus praefecit)
für eine Bewandnis hat, mag dahingestellt bleiben. Jedenfalls hat er nicht gleich-
zeitig in beiden Provinzen commandiert. Ob sich seine Competenz sowohl über das
obere wie das untere Pannonien erstreckte, ist aus den Worten der Vita nicht zu
ersehen; wenn die außerordentliche Maßregel, diese Provinzen dem Befehle eines
Bitters zu unterstellen, mit den Einfällen der Barbaren in Zusammenhang zu bringen
ist, so darf man wohl an das J. 118 denken (vgl. Dürr, Reisen Hadrians S. 19 f.; auch
Jung, Fasten v. Dacien S. 2 f.).

40) Nach römischem Sprachgebrauch geht bei einer nicht durch andere Rücksichten
beeinflussten, einfach aufzählenden Nebeneinanderstellung von Provinzen gleichen Namens
stets die superior als die Born und Italien näher gelegene, der inferior vorauf. Besonders
deutlich zeigt dies das bekannte Legionenverzeichnis (C. VI 3492) aus der Zeit des
Pius: auf die britannischen Legionen folgen nicht die benachbarten untergermanischen,
sondern die obergermanischen. Ebenso werden bei Aufzählung von Vexillationen der
 
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