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1!)

zeigt mit genügender Deutlichkeit, dass es sich um eine nach der Zeit-
folge ihrer Verwaltung angeordnete Aufzählung zweier nacheinander ver-
walteter Provinzen handelt; Pannonia inferior hat Priscus vor. P. superior
nach dem Consulat innegehabt.41) Genauere Daten über die Laufbahn
dieses Mannes fehlen bis jetzt; da aber sein Vater zu Anfang von
Trajans Regierung Consular und Statthalter war, wird der Sohn kaum
vor der zweiten Hälfte der hadrianischen Zeit das Consulat und die
Consularprovinz erhalten haben.

III. Cornelius Proculus.

Cos. in unbestimmtem Jahre unter Hadrian, Legat im J. 133,
2 Juli, nach dem neugefundenen Diplom C. III S. p. 1978.

Sein angebliches Praenomen P(ublius) kann nur auf falscher
Lesung des an dieser Stelle beschädigten Bronzetäfelchens beruhen,42)
denn seit den letzten Jahren Trajans, jedenfalls aber seit Hadrian ist
die Weglassung des Praenomen der Statthalter in den Diplomen aus-
nahmslos Regel.43) Der panuonische Statthalter scheint durch ander-
weitige Zeugnisse nicht bekannt zu sein; er ist aber sicher verwandt
mit dem Cn. Arrius Cornelius Proculus, Legat von Lycia Pamphylia in
den ersten Jahren des Pius (Liebenam S. 261; Reisen im Südwest].
Kleinasien II 124) und Consul im J. 145 (Eph. ep. VIII p. 335), wohl
auch mit dem vielnamigen Proconsul von Asien C. VI 1387, sowie dem
Legatus Asiae: Q. Cornelius Senecio Proculus C. VI 1388.

Von der zweiten Hälfte des Jahres 136 bis zu seinem am 1. Januar

vier Legionen beider Germanien die obergermanischen vor den untergermanischen
genannt, obwohl der Führer dieser Detachements C. Julius Castinus gleichzeitig (oder
vorher) Legat der untergermanischen 1. Minervia war (C. III S. 10471—73).

41) Im zweiten Jahrhundert bot das Nebeneinanderbestehen der prätorischen
und consularischen Statthalterschaft in Pannonien die Möglichkeit, die Kenntnis von
Land und Leuten, die sich ein Legat von Pannonia inferior erworben hatte, durch
Übertragung der Verwaltung von Pannonia superior an den inzwischen zum Consulat
Gelangten zu verwerten; die Aufgaben der inneren und äußeren Politik werden in
beiden Provinzen nicht wesentlich verschieden gewesen sein. Von dieser Möglichkeit
hat die Regierung denn auch wiederholt Gebrauch gemacht; so verwalteten beide
Provinzen unter Pius: M. Pontius Laelianus (VI S. 22 ff.), unter Pius und Marcus:
M. Iallius Bassus (X S. 29); unter Commodus und Severus: M. Xonius Macrinus
(XIIII S. 32 ff.); unter Severus: Ti. Claudius Claudianus (XVI S. 36 ff.)

[42) In der That gehört der auf der Bronze erhaltene Buchstabenrest, wie
ich vor einiger Zeit constatiert habe, deutlich zu einem B (von sub), nicht zu
einem P. E. B.]

43) Das Praenomen erscheint noch in dem Diplom vom 1. September 114 C. III
S. p. 1975) fehlt aber wahrscheinlich schon im Wiesbadener Diplom vom 8. Sept.
116 (C. III p. 870) und von da an regelmäßig (124 C. III p. 872 f.), 127 (C. III
p. 874) 129 (C. III p. 87ö) u. s. w.

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