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Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 20.1897

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Ritterling, Emil: Die Statthalter der pannonischen Provinzen
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https://doi.org/10.11588/diglit.12267#0028
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20

138 erfolgten Tode commandierte in beiden Pannonien der Thronfolger
L. Aelius Caesar, C. III 4366 (vgl. Liebenau) 443 Anm. 4) mit pro-
consnlarischer Gewalt. Dass er gleich nach seiner Adoption in die Provinz
abgieng,44) bestätigt die griechische Inschrift aus Laodikeia ad Lykum,
nach welcher eine, doch wohl zur Überbringung der Glückwünsche
zur Adoption an ihn abgeordnete Gesandtschaft ihn in Pannonien auf-
sucht i'AEM. XIX 28: rcsTrpsoßs'jy.ttx;... ^pog zb Aooxiov Kaiaapa el?IIavvoviav).
Seine Anwesenheit in der Provinz schloße staatsrechtlich an und für
sich die Möglichkeit nicht aus, dass unter seinem Oberbefehle die regel-
mäßigen Legaten von P. superior und inferior weiter fungiert hätten,
aber wahrscheinlich ist dies nicht, da der für diese Periode bezeugte
iuridicus pro praetore tdriusque Pannoniae (C. III S. 10336, Eph, ep. IV
p. 124 f.) wohl die ganze Civilvenvaltung geführt hat.

IV. T. Haterius Nepos (Atinas Probus Publicius Mate-
nianus ?).

Cos. im J. 134, Legat im J. 138, Juni (C. III p. 879).
(Vgl. Liebenam 344, 2.)

Nepos wird der erste oberpannonische Statthalter sein, nachdem
das außerordentliche proconsularische Commando des L. Aelius durch
dessen am 1. Januar 138 erfolgten Tod erloschen war, und daher
mindestens seit Anfang 138 in seinem Amte gewesen sein. AVenn er
mit dem in einer Inschrift aus Fulginii (C. XI 5212 = Dessau 1058 t
genannten T. Haterius Nepos Atinas Probus Publicius Matenianus eine
und dieselbe Person ist,45) so hat er die Ornamenta triumphalia
erhalten. Da Hadrian der letzte Kaiser gewesen zu sein scheint, welcher
Ornamenta triumphalia verlieh, und Nepos vor seiner pannonischen Statt-
halterschaft als Consular schwerlich eine andere innegehabt hat, so
könnte er diese Auszeichnung eben als Legatus pro pr. Pannoniae
superioris erworben haben, indem er die von L. Caesar begonnenen40)
Kämpfe erfolgreich weiterführte und beendete.

Aus der Reihe der oberpannonischen Legaten ist zu streichen
L. Attius Macro (bei Liebenam 342, 1). Derselbe heißt in der Inschrift

J1) Dass er danach sein zweites Consulat am 1. Januar 137 nicht in Rom ange-
treten haben kann, ist kein Hindernis.

45) Henzen Acta Arval. p. 188 glaubt, Borghesi folgend, nicht an eine Iden-
tität des pannonischen Legaten mit dem in den J. 118. 120 und 121 genannten frater
Arvalis und dem Manne der Inschrift von Fulginii; ein stichhaltiger Grund beide zu
trennen, scheint mir aber nicht vorzuliegen; vgl. Dessau Inscr. sei. n. 1058.

40) Dies folgt aus den Worten der vita Helii c. 3, 6 nam bene yestis rebus vel
potius feliciter etiamsi non summi, medii tarnen optinuit ducis famam.
 
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