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halterschaft des Macrinus nicht nur bestätigt, sondern zeitlich auch
näher bestimmt. Xonius Macrinus würde danach zur selben Zeit, zu der
Severus Oberpannonien, die untere Provinz verwaltet haben und, als
dieser im Frühjahre 193 zur Bekämpfung des Iulianus nacli Italien
aufbrach, unter gleichzeitiger Ernennung zum Consul in Oberpannonien
Nachfolger des Kaisers geworden sein.84)

XV. L. Fabius M. f. Gal. Cilo Septiminus Catinius Aci-
lianus Lepidus Fulcinianus.

Cos. 193, Legat 197—201 oder 202.
Liebenam S. 179 f.

In den Inschriften C. VI 1408. 1409, welche den Cursus bonorum
des Fabius Cilo enthalten, erscheint die Statthalterschaft von Pannonia
superior als das höchste und zuletzt von ihm bekleidete Provinzialamt
(VI 1408: leg. Aug. pr. pr. provinc. Tann, et Moesiac sup. 1409: leg.
Augg. pro pr. Pannon. super., vgl. auch C. III 4120). Die Zeit, in
welcher er diese Provinz verwaltete, erfahren wir aus den Inschriften
einer Reihe von oberpannonischen Meilensteinen des Severus und An-
toninus, welche sämmtlich aus dem J. 201 zu stammen scheinen.85) Da
Cilo bald nachher die Provinz verlassen haben muss (schon im J. 203
erscheint er als Praefectus urbi, Borghesi Oeuvr. IX 33,5), so ist es wahr-
scheinlich, dass das J. 201 nicht das erste seiner oberpannonischen
Legation gewesen ist. Dies wird bestätigt durch ein von Severus und
Antoninus an ihn80) gerichtetes Bescript, datiert vom 1. November
des J. 197 (Codex Iustinian. II 50, 1), in welchem eine Bestimmung

S4) Zu dieser Zeitbestimmung passt es sehr wohl, dass sein Sohn (trotz der
abweichenden Tribus wird er als solcher angesehen werden dürfen) M. Nonius Arrius
Mucianus im J. 201 das Consulat bekleidete: vielleicht war auch der Aper Cos. d.
J. 207 sein zweiter Sohn (M. Nonius Arrius Paulinus Aper; vgl. Borghesi Oeuvr. VI 65).
— Nonius Macrinus muss zur Zeit der ludi saeculares des Severus im J. 204 schon
verstorben gewesen sein; in den Acten dieser Spiele, an welchen er als XV vir sacr.
fac. hätte theil nehmen müssen, erscheint er nicht mehr; wohl aber sein Sohn (Eph.
ep. VIII p. 283. 288. 290).

85) Mehr oder weniger sicher ist dies bei C. III 4617 (= S. 11323). 4622. 4638;
aus demselben Jahre ist auch 4624, welche Cilos Namen nicht nennt. Dafür, dass 4642
nicht aus d. J. 201, sondern aus 198 stamme, sehe ich keinen stichhaltigen Grund;
wenn Cilo auf demselben wirklich leg. Aug., nicht Augg. heißt, beweist dies für die
frühere Datierung nicht das Geringste; ebensowenig, dass Getas Name nach Mommsens
Versicherung niemals auf dem Steine gestanden hat.

86) Der Adressat heißt einfach „Chilo"; aber da derselbe ein höherer Beamter
gewesen sein muss, welcher Truppen unter sich hatte, so ist es, zumal bei der Seltenheit
dieses Cognomens, wohl ganz unbedenklich, in ihm den bekannten General des Severus
zu erblicken.
 
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