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unter dem Schutze des Fabius Cilo gestanden hat; unter dieser Vor-
aussetzung erklärt es sich, dass Cilo von Dio als Tpotpso? und süepY&njs
des Caracalla bezeichnet wird, und dieser selbst ihn narkpa rcoXXobci?
s7.s7.X-/j-/-s'. (Dio 77, 4, 2, vgl. 77, 5, 1). Dann wäre Cilo etwa Ende 196
mit der Statthalterschaft von Pann. super, betraut worden.
Cilo war demnach

Legatus pro pr. Galatiae in den letzten Jahren des Commodus,
etwa 190—192.,J1)

Cos. desig. am 1. Januar 193, also in diesem Jahre Cos.

Comes des Severus bei dessen Zuge gegen Niger und praepositus
vexillationibus Perinthi pergentibus 193—194.

Legatus pro pr. Ponti et Bithyniae 194/95.

Legatus pro pr. Moesiae superioris 196.92)

Legatus pro pr. Pannoniae super. 197 — 201 (202?).

Curator Miniciae zwischen 202 und 204.

Praef. urbi seit 203.

Cos. II 204.

XVI. Ti. Claudius P. f. Quir.93) Claudianus.

Cos. wahrscheinlich 199. Legat zwischen 201 und 207.

Nach dem Wortlaut der Inschriften von Rnsicade C. VIII 7977.
7978 = Dessau 1146. 1147, sowie der schlecht erhaltenen von Calama
C. VIII 5349 könnte man zunächst glauben, dass Claudianus die beiden
pannonischen Provinzen gleichzeitig94), und zwar als Consular unter der

scheidungschlacht von Lyon (19. Februar 197); auf diese Zeit allein passt der Aus-
druck, dass die Gesandtschaft an Severus geschickt sei in Germaniam, vgl. auch
Schiller, Rüm. Kais. Gesch. I 715 und Dessau zu 1143 adnot. 2.

91) So setzt auch Perrot diese Statthalterschaft richtig an (de Galatia prov.
rom. p. 117 f.); obwohl sich Liebenam 179, 3 auf Perrot beruft, lässt er doch den
Fabius Cilo erst nach dem Consulat nach Galaxien gesandt werden (!!).

32) Wenn in der Inschrift VI 1409 die Worte duei vexill. zeitlich an der rich-
tigen Stelle stehen, so hat er nach der obermüsischen, vor der oberpannonischen
Legation Vexillationen exercitus imp. Severi Pii Pertinacis Aug. et M. Aureli Anto-
nini Aug. commandiert per Italiam (VI 1408), vielleicht zur Sicherung der Alpen-
pässe (Herodian III 6, 10: Eüsjidie 2e xa: atpatöv xbv zä arevä t&v "AXjtEujv xaTaXvj-
!i&}j.Evov xol opoopyjcovTa rfj? 'IxaXi'a; cac e:aß&Xac), sowie zum Schutz des Kaisers,
welcher, ehe er zum Entscheidungskampf nach Gallien aufbrach, noch einmal nach
Pom, welches mit Albinus sympathisierte, geeilt war. Dass dem Caracalla VI 1408
bereits der Augustustitel beigelegt wird, daraus ist natürlich nicht zu schließen, dass
dieses Commando erst nach dessen Ertheilung im J. 198 fallen könne.

93) Tribus und Pränomen des Vaters ergeben sich daraus, dass beide dem
Namen seiner Schwester hinzugefügt werden C. ATI11 7978.

94j So führt ihn denn auch Liebenam S. 332, 5 unter den Statthaltern der an-
geblich vereinigten Pannonien auf und setzt seine Statthalterschaft nach den unter-
 
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