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43

ist, auf den Hyperides im Zusammenhang' der Rede anspielt, oder ein
neuerdings gefasster. Das erstere ist an sich anwahrscheinlich, schon
deshalb, weil nicht anzunehmen ist, dass zur Zeit des Hyperides jenes
alte Psephisma in beglaubigter Abschrift dem Redner zur Verfügung
gestanden hätte. Nehmen wir das letztere an, so ergibt sich, dass die
nach Athen geflüchteten Troezenier als Gesammtheit ins attische Bürger-
recht zu einer Zeit aufgenommen wurden, als der Grund ihrer Flucht
bereits hinfällig geworden war. als nämlich in Troezen nicht mehr der
Wille des Mnaseas und seine Philipp freundliche Politik maßgebend
war, sondern die Unabhängigkeit von Troezen hergestellt und die Bür-
gerschaft in der Lage war, einen den Athenern günstigen Beschluss
zu fassen.

Wir wissen nun, dass unmittelbar nach der Schlacht bei Chaeronea,
als die Athener den Anmarsch Philipps fürchteten und die Stadt durch
Demosthenes, Hyperides und Lykurgos in Yertheidigungsstand gesetzt
wurde, auch ein Hilfsgesuch der Athener an mehrere Staaten, darunter
auch an Troezen abgieng.1) Wenn dieses, wie zu bezweifeln kein Grund
vorliegt, auch bewilligt wurde, so kam die Sache doch nicht zur Aus-
führung, weil der Friede geschlossen wurde, ehe Hilfe eintreffen konnte.
Sicherlich musste damals Troezen bereits seine Unabhängigkeit erlangt
haben, und wenn die Vermuthung Böhneckes -') das Rechte trifft, dass
Hyperides die Hilfe heischende Gesandtschaft geführt hat. so wusste er
selbst am besten von dem Sachverhalt.

Wurden nun die nach Athen geflüchteten Troezenier um dieselbe
Zeit ins attische Bürgerrecht aufgenommen, als die Hilfe der Stadt in
Anspruch genommen oder gewährt wurde, d. h. gleich oder kurze Zeit
nach der Schlacht bei Chaeronea, so fügt sich diese Maßregel aufs
beste in die Beihe von Verordnungen, die im ersten Jammer über das
Unglück gefasst wurden, und hängt dann wohl unmittelbar mit dem
Antrag des Hyperides zusammen, nach welchem die Schaven frei, die
Metöken und Fremden Bürger, die Atimen epitim werden sollten.3)

AVenn aber bald nach der Schlacht bei Chaeronea Troezen bereits
unabhängig und die Herrschaft des Mnaseas und seines Günstlings ge-
brochen war, wie lange hat diese überhaupt gedauert? Wir begegnen
der Machthaberschaft des Mnaseas bereits bald nach dem philokratischen
Frieden, aber über ihr Ende sind wir nicht unterrichtet. Erwägt man
nun, dass Athenogcnes sich erst kurze Zeit vor der Schlacht bei Chae-

•) Lyc. c. Leoer. 42. Vgl. A. Schäfer, Dem. u. s. Zeit IIP S. 16.

2) Forschungen I 664.

3) Schäfer, Dem. u. s. Z. III2 S. !) A. 3.
 
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