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felds nunmehr bestätigter Annahme zuerst ritterliche Officiersämter9)
und dann als erstes senatorisches Amt die Prätur bekleidete.10) Er muss
demnach vor dem Ende des J. 68 durch eine attectio inter tribunicios
in den Senat aufgenommen worden sein. Dass dies noch unter Claudius
(41—54) geschah, ist jedoch ausgeschlossen. Denn bei dessen Tode
war Gallicus erst 26 oder 27 Jahre alt; unmöglich konnte er daher
die vier Officiersstellungen, die mehr als neun Jahre (v. 77) in Anspruch
nahmen und denen wieder eine Thätigkeit als Sachwalter vorausgieng
(v. 71 f.), noch in Claudius' Zeit bekleidet haben.11) Andererseits ist es
nicht wahrscheinlich, dass Gallicus in der zweiten Hälfte des J. 68,
d. h. von Galba, unter die Tribunizier aufgenommen wurde. Seine fol-
genden Amter müssten dann in allzu rascher Reihenfolge einander ab-
gelöst haben,12) während für die ritterliche Ämterreihe ein übermäßig
großer Zeitraum bliebe. Übrigens dürfte die Cooptation in die Priester-
scliaft der sodales Augustales aus sacralen Gründen vor dem 23. Sep-
tember, dem Tag der ludi circenses, demnach sehr bald nach Neros
Tode erfolgt sein.

Gallicus wurde also von Nero in den Senat, und zwar unter die
Tribunizier (kaum Aedilizier, vgl. Mommsen St. R. II3 941) aufge-

9) Von vornherein hätte man erkennen sollen, dass er in Painphylien keine
senatorische Officiersstellung einnehmen konnte.

10) Den unmittelbar nach der Aufzählung der Ritterämter fährt Statius fort:
quid geminos fasces cet. (v. 80).

n) Überdies wiid der Kriegsdienst am Araxes, auf welchen unmittelbar die
Prätur folgt, wohl mit Recht auf die Einnahme von Artaxata im J. 59 bezogen
(Friedländer III0 480 f. 483). Endlieh hätte Gallicus, wenn er schon unter Claudius
in den Senat gekommen wäre, während Neros ganzer Regierung (54—68) höchstens
drei Stellungen innegehabt, die zusammen einen Zeitraum von vier Jahren umfassten
(v. 80—83).

12) Gallicus müsste zwischen den Jahren 69 und 79 folgende Stellungen be-
kleidet haben: praetor, legatus propr. provinciae Asiae (zwei Jahre hindurch, v. 80. 81),
consul, legatus Aug. ad census aeeipiendos provinciae Africae, legatus Aug. pro pr.
exercitus Germaniae inferioris (noch unter Vespasian, vgl. captivacque preces Veledae
y. 90, und vidimus sub divo Vespasiano Veledam Tac. Germ. 8). Der Kampf, den
Gallicus als Statthalter der niederrheinischen Provinz mit Germanen zu bestehen hatte,
dürfte mit dem Feldzug identisch sein, in welchem der legatus Aug. pro pr. exercitus
Germania superioris, Cn. Pinarius Cornelius Clemens, und die praefecti auxiliorum
omnium adversus Germanos, Cn. Domitius Lucanus und Cn. Domitius Tullus, mili-
tärische Auszeichnungen erhielten (CIL XI 5271. 5210. 5211 mit Bormamis Anmer-
kungen). Pinarius war bereits im J. 74 Statthalter (vgl. Zangemeister, Westd.
Zeitschr. III 1884, 249 f.); der Feldzug wird jedoch, der Zeitfolge von Gallicus'
Amtern entsprechend, etwas später fallen. — Unter Domitian gelangte Gallicus zum
zweiten Consulat (s. o. Anm. 1) und zur Stadtpräfectur, die er sicher im J. 89 und
wohl schon 88, dem Jahre der Säcularfeier, bekleidete (v. 5 ff. 16. 90 ff. Juv. XIII 157).
Er starb im J. 92 oder Ende 91 (CIL VI 1984. Statius Silv. I pr. 33 f.).
 
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