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Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 20.1897

DOI Artikel:
Wilhelm, Adolf: Zu griechischen Inschriften, [5]
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https://doi.org/10.11588/diglit.12267#0063
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so war es eine Abschrift der bisher giltigen Bestimmungen, an deren
Stelle nun die neuen, von den Sieben ausgearbeiteten und von den
Techniten gebilligten, vermöge der königlichen Bestätigung in Wirksamkeit
traten. AVie moxi-zdyßa: wird auch orcoxelodat im amtlichen Verkehre von
Beilagen gebraucht. Ich verweise, statt Beispiele zu häuten, nur auf die
von Max L. Strack Ath. Mitth. 1895, 327 ff. herausgegebene und in
seinem Buche: Die Dynastie der Ptolemäer, Anhang 140 wieder abge-
druckte Inschrift aus Assuan4) Z. 21 rr(v ujtoxstfiivYjV oovca&v, Z. 52
iltiaToXTj? avtlfpacpov örcöxsrcat. Dazu Pap. Lugd. edd. Leemans (1843 ) H
Z. 6 avttYpa^ov aoveacppdi'ifia'rai. Auch in dem Steuertarif von Palmyra,
den H. Dessau Hermes 1884, 486 ff. behandelt hat., glaube ich IV a
Z. 40 nicht, wie die Herausgeber wa-=p b> no] latppaftapiv«)) vöatp tetaxtat,
sondern s v t cj> a o v ] s a tp p a 7 • a p. s v ip v 6 p. w lesen zu sollen. Den neuen
Bestimmungen war auch hier das alte Gesetz, auf das sie wiederholt
Bezug nehmen, unter Siegel beigeschlossen.

Will man nicht mit bloßen Möglichkeiten spielen, so wird man
auf eine Ergänzung der traurig verstümmelten Reste, die durch Brönd-
steds Abschrift von einer dritten Spalte erhalten sind, Verzicht leisten
müssen. In Z. 1 f. ist eine Bestimmung über die Aufzeichnung in
mehreren Heiligthümern kenntlich: in einem Heiligthume der Athena,
wenn nicht alles trügt, wohl in Pergamon, und in einem Heiligthume
der Artemis, wie man glauben darf, in Ephesos5). Nun erklären sich
auch die in Dallaways Abschrift unter D Z. 15 zusammenhanglos ange-
fügten Worte etc xo Upöv zffi 'ApTsp.'.So?; nicht, wie Frankel in begreif-
licher Verlegenheit annehmen musste, als eine Wiederholung der Worte
Z. 19 elc tc Upöv toö Aiovöooo, in die sich dank der Nachlässigkeit,
welche die Abschrift sonst bekundet, ein anderer Göttername einge-
schlichen hätte, sondern als ein Zusatz aus der nächsten Spalte, in der
auch Bröndsted 'Aprep.cGo; las. Begründet war jene Verordnung in dem
folgenden, vielleicht dem letzten Satze der ganzen umfänglichen Veröffent-
lichung: o8tö) [fap — — — — aa<pa]XeOTspav (vgl. D Z. 10) 6-oXa[p.-
ßavio — — — —]t<ov l'asa&a'.. Eine Aufzeichnung in dem Heiligthume
des Dionysos, sicherlich dein von Teos, war schon in der vorhergehenden
Spalte I) Z. 9 anbefohlen: sie bezieht sich auf das erwähnte Statut
und weitere Entscheidungen. Ob für diese selben Schriftstücke nun

4) Ich bemerke, dass die in diese Veröffentlichungen aufgenommenen Ergän-
zungen Z. 30 Eici|ieXoüfj.svo]s tV iy.ai'vYj:; und Z. 56 bffis^m |AOpipf)]v e&pjptonl von mir
herrühren. Z. 59 lese ich Tz]ipa rtn rcap' öjj.ü>v jj.EyaXop.Eps;«? itpoYjYfie&ou Stracks Frage-
zeichen nach ]j.sYaX'j|j.Ep£;a; bekenne ich nicht zu verstehen. Z. 29 8«to>{ -zvio-nu: cuv

s) Vgl. in unserer Inschrift selbst Z. 2, CIA II 441 Z. 9f., 445 Z. 5ff.,
446 Z. 8 ff., 594 Z. 10, Dittenberger Sylloge Z. 42. 80, CIG Sept. 2712 Z. 23 u. s.
 
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