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56

auch die Aufzeichnung in zwei anderen Heiligthümern angeordnet wird,
oder diese Bestimmungen den ganzen königlichen ErJass sammt gewissen
Beilagen betreffen, muss dahingestellt bleiben, da zwischen D und dem
Schlüsse der nächsten Spalte aller Zusammenhang verloren ist.

Frankel hatte erklärt, das Bruchstück D stamme nicht bloß von
der letzten vollständigen Columne, sondern sei, da es die Bestimmung
über die Aufzeichnung der Inschrift enthalte, der Schluss des Ganzen
gewesen. Da nur eine Aufzeichnung angeordnet werde, sei es „ganz
sicher, dass die in der That von einer Mauer herrührenden Blöcke
unserer Inschrift einem Dionysosheiligthume der Burg von Pergamon
angehörten, das unsere Ausgrabungen nicht nachgewiesen haben." Diesen
Folgerungen ist schon Conze (zu Frankels Ausführungen und in den
Sitzungsberichten der Berliner Akademie 1895, 1055 ff.) entgegengetreten.
Mit vollstem Rechte vermnthet Conze, dass mit dem in der Inschrift 163
genannten Dionysostempel der in Teos gemeint sei. Diese Deutung, an
sich von jeher die nächstliegende und wahrscheinlichste, wird nun in
erwünschter Weise bestätigt. Weder ist D die letzte Spalte der Auf-
zeichnung, noch nur diese eine Aufzeichnung in dem Dionysosheilig-
thume angeordnet gewesen. Ich begnüge mich für heute, diesen Sach-
verhalt festzustellen. Welchem Gebäude die Blöcke unserer Inschrift
angehören, scheint, da die so sorgfältigen Lemmata und, so viel ich sehe,
die bisher veröffentlichten Berichte schweigen, noch nicht ermittelt zu
sein; hoffentlich gelingt es weiterer Untersuchung, auch dies klarzulegen.

Dass 167 Z. 17 Tjjt Ssötepov Tjpipai nicht beanstandet werden
durfte, hat Kaibel Stil und Text der IIoX. 5A&. 176 zu 22. 34 t&
oatspov stet bemerkt. Weitere Beispiele gleichartiger Formeln habe ich
in Heberdeys und meinem Berichte über zwei Reisen in Kilikien (Denk-
schriften der Wiener Akademie ph. h. Ol. 44. Bd.) S. 113 und 164 bei-
gebracht; ich trage nach sv ■njt -potepov hraazokq'. am Schlüsse des
Briefes des Antiochos an Meleagros Dittenberger Sylloge 158. S. nun-
mehr auch Br. Keil Hermes 1896, 509.

239 Dass izapa'suXay.-q twv v6[1(üv, wie Frankel ergänzt (o rcpö? fjj
TrapcciDXay."?] [tidv v6(j.cov y.ataora&e'';), ein Unding ist, hat Kaibel DLZ
1891, 170 hervorgehoben. Frankel II S. 509 erklärt freilich, diese Er-
gänzung bedürfe keiner Änderung, da sich die Weihung auf das vop-o-
ipuXäxiov beziehe und „bei abermaligen baulichen Veränderungen in
einer Zeit, als man für 'sv>\a.xq (twv v6[upv) lieber das Compositum jtapa-
(poXownq in gleicher Bedeutung verwendete, das Beispiel von n. 237
nachgeahmt habe". Solche Bevorzugung des Compositums ist aber
deshalb unglaublich, weil TM[j<x'suka.y:q in jener Zeit eine ganz bestimmte
Bedeutung hatte und sich unmöglich mit twv v6[müv verbinden konnte.
 
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