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bestehen, als man will, und konnte neben der Hypothek bestehen, und
dennoch kann es richtig sein, dass sicli die Hypothek aus ihr entwickelte.
Die ältere Institution kann sieh erhalten haben, wenn auch eine jün-
gere, aus ihr abgeleitete, daneben vorhanden war. Wenn ich das gleich-
zeitige Bestehen von Hypothek und Scheinkauf als ein Argument gegen
die Dareste'sche Hypothese verwendet habe, so ist das etwas völlig
anderes. Der Scheinkauf lässt sich eben nicht bis zu einer Zeit ver-
folgen, wo nur er und nicht auch zugleich die Hypothek bestand,
wahrend wohl niemand leugnen wird, dass Schuldknechtschaft schon zu
einer Zeit bekannt war, als es noch keine Hypothek gab. In Attika
erfolgte die Aufhebung der Schuldkneehtschaft durch einen einmaligen
gesetzlichen Act, und sie ist dalier auch mit einemmal verseil wunden.

In anderen griechischen Staaten, wo das nicht der Fall war.
konnte die Schuldknechtschaft in vereinzelten Fällen auch fortbestehen,
wenn in anderen Fällen der Gläubiger schon im eigenen Interesse sich
mit dem Ertrag der Pfändung des Eigenthums begnügte. Mich trifft
daher der Einwand nickt, dass ich selbst in der Erklärung einer hali-
karnassischen Inschrift das Nebeneinanderbestehen von Schuldkneeht-
schaft und Hypothek zugegeben hätte. Vielmehr ist für meine These
dieses Nebeneinanderbestellen zu irgend einer Zeit Voraussetzung.

Aber es hat mir auch nie einleuchten wollen, dass die Fort-
existenz der Schuldkneehtschaft in den außerattischen Staaten bis in
späte Zeit eine bewiesene Sache sei. Was Mitteis bewiesen hat, ist,
dass die Personalexecution lange fortbestand. Aber eine Personalexe-
cution nmss nicht Schuldkneehtschaft. d. Ii. Verlust der persönlichen
Freiheit sein, gewiss nicht in dem Sinne, dass der zahlungsunfähige
Schuldner Sclave des Gläubigers wurde.

Man könnte am Ende noch an eine Schuldkneehtschaft in dem
Sinne glauben, dass der Schuldner bis zur Abtragung der Schuld zwar
persönlich frei blieb, aber frohnden mnsste. und oft genug mag dies
auf Grund des Darlehensvertrages vorgekommen sein, wie es noch heute
vorkommt, aber eine gesetzliche Folge der Zahlungsversäumnis kann
es kaum gewesen sein. Dagegen gibt es noch sonst mehrfache Arten
der Personalexecution, so vor allem die Schuldhaft, die bekanntlich bei
Staatsschuldnern selbst in Athen trotz des solonischen Verbotes auf den
Leib zu borgen bestand. Schuldhaft ist eben nicht Schuldkneehtschaft.
Freilich wir haben die Schuldkneehtschaft im eigentlichen Sinne jetzt
im Gesetz von Gortyn; aber dass sie in dieser Zeit überall schon auf-
gehört hätte, hat nie jemand behauptet. Die Argumente aber, die für
spätere Zeit beigebracht sind, beweisen wirklich nicht viel. Wir haben
einen ständigen Beisatz in den Darlehcnsurkunden auf Papyris sowie

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