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115

Epigraphisck-historische Beiträge.

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Die so oft und von den verschiedensten Gesichtspunkten aus
wiederholten Erörterungen1) üher die sogenannte Lygdamis-Inschrift von
Halikarnass (IGA 500) halten in der letzten Zeit, wenigstens was eine
Seite anlangt, einen Ahschluss erhalten, indem durch die Ausgabe von
Gustav Hirschfeld in den Ancient Greek Inscriptions in the British
Museum (Part IV, Section 1) n. DCCCLXXXVI eine unverrückbare
Grundlage für die Lesung der Urkunde geschaffen wurde.*) In dem
beigegebenen Commentar hat der leider zu früh verstorbene Forscher
in durchaus selbständiger und besonnener Weise die von den Früheren
geäußerten Ansichten zusammenzufassen und zu berichtigen gesucht:
ohne die Leistungen anderer zu gering einzuschätzen, wird man wohl
sagen dürfen, dass seinen Ausführungen, sowie den grundlegenden
Bemerkungen von Franz Rtthl3) das Hauptverdienst um das Verständnis
unseres Denkmals beizumessen ist.

Dennoch scheint man von einer Übereinstimmung über Zweck und
Ursache unserer Urkunde noch weit entfernt 'zu sein. Die nachfolgenden
Betrachtungen können nicht für sich beanspruchen, die mannigfachen,
verwickelten und äußerst schwierigen Probleme, welche sich an die
Inschrift knüpfen, erschöpfend zu behandeln; sie sollen hauptsächlich
dazu beitragen, zwei nicht unwichtige Punkte in eine schärfere Be-
leuchtung zu rücken.

Eine der fundamentalsten Fragen Uber den Charakter der Urkunde
besteht darin, ob wir in ihr ein Vertragsinstrument oder ein Gesetz (SSo?

') Vgl. die Bibliographie bei G. Hirschfeld a. gl. anzuf. Orte S. 49.

2) Darnach jetzt herausgegeben von Charles Michel, Recueil d'iiiscriptioiis
grecques (Brüssel 1897), n. 451.

3) Philologus XLI (1882) 54 ff.

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