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sächlichen Wert; ob sie für die Geschichte von Halikarnass und dessen
Tyrannen nutzbar zu machen ist. erscheint mir trotz der vielen daran
gesetzten Bemühungen als zweifelhaft.78) Dass die Urkunde gerade mit
der Einsetzung von Verbannten in ihren früheren Besitz etwas zu thun
hat, halte ich nach Rühls Ausführungen für unwahrscheinlich; wie
eine solche Vorschrift auszusehen hätte, kann man aus dem Beispiel
des allerdings aus dem vierten Jahrhundert stammenden Decrets von
Mytilene, Collitz Dial. Inschr. n. 214 (jetzt revidiert bei Michel, Ree.
n. 356) abnehmen.79') Anderseits geht es aber kaum an, das Gesetz
zur Bedeutung einer Regelung von gewöhnlichen Besitzstreitigkeiten
herabzudrücken, wie Rtihl (S. 67) will. Leider können wir über den
Grund der auffälligen Maßregel, dass für die Feststellung des Besitz-
standes in Halikarnass ein Normaljahr (richtiger ein Jahr und ein
halbes) bestimmt ward und nach dessen Ablauf als Beweismittel der
Eid des im factischen Besitze eines Grundstückes befindlichen an Stelle
des Zeugnisses der Mnemouen trat, nichts Sicheres vermuthen;80) aber
man wird nicht irren, wenn man darin die Folge von außerordentlichen
Verhältnissen sieht, mögen letztere innere Wirren — wofür auch die
vorausgegangenen opy.ia am Ende unseres Beschlusses sprechen würden
— oder eine gewaltsame Störung der Besitzverhältnisse infolge äußerer
Ereignisse gewesen sein. Aber etwas Bestimmteres in dieser Hinsicht
zu wissen bleibt uns leider versagt.

II

Bei derjenigen Urkunde, welcher wir uns jetzt zuwenden, dem
Verzeichnis auf der sogenannten „Schlangensäule" von Konstantinopel
(IGA 70), handelt es sich nicht so sehr darum, eine eigene neue Ansicht
über die wichtigen Fragen, welche sich an sie knüpfen, vorzubringen,
als die Annahmen, welche zuletzt Uber Zweck und Anlage dieses Denk-
mals ausgesprochen wurden, einer kritischen Nachprüfung zu unter-
ziehen.

Diese Aufgabe wird erleichtert durch die ausgezeichnete Arbeit

~8) Umsomehr als die Nachrichten des Suidas über die Geschichte von Hali-
karnass trotz Krausses Vertheidigung von problematischem Werte sind.
7S) Vgl. dazu meine griechischen Volksbeschliisse 12C sq.

8") Jedesfalls resultierte daraus eine Herabdrüekung des Mnemonats, eine Ver-
minderung seiner Befugnisse; Hirschfeld sprach daher die Vermuthung aus (S. 52),
dass man es that, weil vorher die Mnemonen sich von dem 'tyrannen beeinflussen
ließen.
 
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