Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Metadaten

Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 20.1897

DOI Artikel:
Swoboda, Heinrich: Epigraphisch-historische Beiträge
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.12267#0148
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
140

erst hervorgehobene und von Fabricius bekräftigte Thatsache richtig',119)
denn beide Kamen sind auffallend schlecht geschrieben und stehen auf
der siebenten und vierten Windung in vierter Zeile, während auf allen
übrigen außer der untersten nur drei Namen in drei Zeilen emgehaüen
sind. Bezüglich der Kythnier spricht aber nach einer Mittheilung von
Fabricius 120) weder Stellung noch Schreibung des Namens für Domas-
zewski's Ansicht und letzterer greift dafür hauptsächlich auf seine all-
gemeine These über die Gliederung der Urkunde zurück,131) zu deren
Erweis anderseits die nachträgliche Aufschreibung der Kythnier dienen
soll. Für das Princip, dass die Städte in dem Verzeichnis in der
chronologischen Folge ihres Beitritts angeordnet sein sollen, führt Domas-
zewski die Analogie der Urkunde des zweiten attischen Seebundes
(CIA II 17) an; allein in diesem Falle bedeutet dies doch etwas ganz
anderes, denn die Bundesgenossen Athens sind nach und nach und
gleichzeitig mit ihrem Anschluss an Athen aufgeschrieben, die Liste
diente zur urkundlichen Feststellung des Beitritts der einzelnen Glieder.
Ein retrospectives Verzeichnis in chronologischer Anordnung jedoch,
wie es Domaszewski voraussetzt, lässt einen praktischen Zweck ver-
missen und hat einen gelehrten, antiquarischen Charakter, welcher dein
ganzen Denkmal ferne lag. Dann wäre doch zu erwarten, dass die drei
Theile, nach welchen die Urkunde gegliedert sein soll, in ihrer Besonder-
heit deutlicher geschieden sein würden, als es der Fall ist, etwa in der
Weise, dass die führenden Staaten an der Spitze ihrer Bundesgenossen
standen; oder dass die Korinther in die chronologische Folge des
peloponnesischen Bundes, dessen Glied sie waren, ebenfalls eingereiht
wären.

Wenn Domaszewskis Beweisführung den Anspruch darauf erhebt,
als richtig anerkannt zu werden, so ist es nothwendig, dass sämmtliche
Factoren der Rechnung zu einander stimmen. Wenn das chronologische
Princip wirklich die Richtschnur für den ersten und zweiten Theil der
Liste abgab, so müsste es auch für deren dritten Theil, die Colonien
Korinths, gelten, welche zu ihrer Mutterstadt im Verhältnis der Bundes-
genossenschaft standen.1--) Da aber hier von einem Eintritt in die
Symmachie nicht gesprochen werden kann, so müssten sie nach dem
Princip, welches jenem entspricht, nach der Zeit ihrer Gründung auf

11S) Detliier und Mordtmann 1. 1. 27, Fabricius 183.

120) Wiedergegeben bei Domaszewski 182, Note 2.

121) cVor allem aber ist es aus Gründen, die später darzulegen sein werden,
unmöglich, dass die Kythnier von Anfang an die sonst geschlossene Reihe der korin-
thischen Colonien unterbrachen'.

122) Oberhummer, Akarnanien im Alterthum (München 1887) 77 ff. 93 ff.
 
Annotationen