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Architektonische Rundschau: Skizzenblätter aus allen Gebieten der Baukunst — 17.1901

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5. Heft
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https://doi.org/10.11588/diglit.25930#0058
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Treppenhaus der Kreis- und Stadtbibliothek in Augsburg; erbaut von Stadtbaürat Steinhäuser in Augsburg und Architekt M. Diilfer in München.

2. Allgemeine Anordnung. Der Haupteingang soll in
die Achse der Schreiberstrasse gelegt werden. Die Wege und
die Gräberfelder sollen so angelegt werden, dass alle Teile des
Friedhofs mit fahrbaren Wegen zu erreichen sind. Für ab-
kürzende Fusswegverbindungen sind Treppenwege zulässig. Die
Hauptwege sollen nicht über 8°|», die untergeordneten Wege
nicht über 12 °/« Steigung erhalten. Bei den Gräberfeldern ist

zu beachten, dass die allgemeinen
Gräber 1,30 m Breite und 2,60 m
Länge, die Familiengräber (gekaufte
Gräber) 1,50 m Breite und 2,90 m
Länge, je samt den Zwischenräumen
gerechnet, erfordern. Die Felder sind
mit 1 m breiten Rabatten, bei Baum-
pflanzung mit 1,50 m beziehungsweise
2 m breiten Rabatten einzufassen. Die
Gruppierung der Gebäude und die
gärtnerische Anlage soll sich har-
monisch in das landschaftliche Bild
einlügen, der Plan einen dem Wesen
der Aufgabe entspre-
chenden monumen-
talen Charakter zeigen.

3. Raumbedarf.

Es ist in Aussicht ge-
nommen : a) Ein wür-
dig ausgestatteter Ver-
sammlungsraum , der
sich zur Abhaltung
von interkonfessio-
nellen Bestattungs-
feiern ohne kirchlichen
Charakter eignet (ca.

24oqm lichten Flächen-
inhalt). b) Ausser dem
V ersammlungsraum
noch ein geschlossener
heizbarer Warteraum
von ca. 100 qm. c) Ein
nach dem Zellensystem
angeordnetes Leichen-
haus mit 24 Zellen
und den erforderlichen
Räumen, als Sezier-
lokal, Protokollzim-
mer, Aufenthaltsraum
für Leidtragende,

Wachstube, Zimmer

für den Arzt, Zimmer für den Geistlichen, Aufbahrungsraum,
Abort. Die Zellen dürfen zum Teil im Untergeschoss eingeteilt
werden, wenn für die Verbringung der Särge in dasselbe ge-
eignete Vorkehrung vorhanden ist. Das Leichenhaus muss er-
weiterungsfähig sein, d) Den Teilnehmern bleibt überlassen,
ob sie offene Wartehallen und Grufthallen in den Plan aufnehmen
wollen. Einige Grüfte sind erwünscht, e) Diensträume und
Wohnungen: zwei Dienstzimmer für die Inspektion, ein Dienst-
zimmer für Leichenträger und sonstiges Personal, eine Inspektor-
wohnung von fünf Zimmern und den nötigen weiteren Räumen,
eine Wohnung für den Aufseher von zwei Zimmern etc. f) Aborte
für das Publikum und zwar sowohl solche, die vom Friedhof
aus, als solche, die von der Strasse aus zugänglich sind.

4. Baustil. Die Wahl des Stils bleibt dem Bewerber
überlassen.

5. Baukosten. Den Plänen ist ein nach dem Kubikmeter
umbauten Raums berechneter Kostenvoranschlag beizulegen, fin-
den der Bewerber die Einheitspreise selbst zu ermitteln hat. In
den Kostenvoranschlag sind auch die Kosten der Weg- und
Gartenanlagen, der Umfriedigung, etwaiger Terrassen, kurzum

TR D <3 F SCHO SS ■

Grundriss des Wohn- und
Geschäftshauses A. Sieber,
Maffeistrasse 14 in München;
erbaut von Architekt Max
Ostenrieder daselbst.
 
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