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Architektonische Rundschau: Skizzenblätter aus allen Gebieten der Baukunst — 28.1912

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https://doi.org/10.11588/diglit.27777#0019
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28. Jahrgang Hrchifekfonische Rundschau Heft 3

Hoch- oder Flachbau.
Gine Studie zu Bauordnung und Bebauungsplan.
Vortrag oon Hugo Wagner, Architekt,
gehalten auf der Generaluersamsnlung der Deutschen öartenstadtgesellschaft zu Dresden.
Hierzu die Tafeln 44—46.

Um in das Thema einzuführen, möchte ich aus
der baulichen Gntwicklung Bremens ein Bei-
spiel geben, das in nieler Beziehung lehrreich
ist und nor allem für die Gntwicklung der Garten-
städte einen beachtenswerten geschichtlichen Bei-
trag liefert.
Wer die alte Stadt Bremen kennt (Rbb. 1), kennt
auch die nielen kleinen Gckchen und Winkel, Strafen
und Gäuchen, Gänge und Höfe, die in den oer-
schiedensten Stadtteilen zu finden sind. Sie alle
sind Zeugen früherer Jahrhunderte und bieten
soroohl dem Rüge oiel künstlerischen Genuß roie
dem Städtebauer und Volksroirtschaftler eine Reihe
beachfensraerter Einzelheiten (Rbb. 2—6). Rls
Beispiel, das besondere Beachtung nerdient, und
aus dem mir erkennen können, roie diese Gäu-
chen und Höfe in ihren Ginzelheifen hergestellt
wurden, möchte ich den Stangenhof, der etwa
um die Hütte des oorigen Jahrhunderts erbaut
wurde, ansühren (Rbb. 7, Eageplan und Grundrisse).
Die Rbb. 9 und 11 geben Ginblicke in den Bau des
Stangenhofes. Wie in anderen niederdeutschen
Städten, roie in Cüneburg, Cübeck, Gckernförde,
Schleswig, ja auch roie in Holland, entstanden
diese kleinen Gäßchen, um den Wohnungsbedarf
zu decken. Bald baute sie der Rrbeitgeber seinen
Ceuten, bald der Vater seinen Kindern oder auch
ein Grundbesißer, um Hüetroohnungen zu erhellen.
Verkauft wurden sie nicht; mit wenigen Ausnahmen
blieben sie Eigentum des Besißers des Vorderhauses
und sind es auch heute noch. Diese kleinen Häuschen
sind ein nollroertiger Grsaß der Geschoßroohnungen.
Bei anderen Beispielen finden mir sie mit kleinen
Vor- und Hintergärten uersehen, und so tragen sie
die ersfen Keime einer Gntwicklung in sich, die
ganz im Sinne der Gartenstadtbestrebungen hätte
erfolgen können. Um die Hütte des oorigen Jahr-
hunderts aber wurde diese Gntwicklung jäh unter-
brochen. sast gleichzeitig erschienen in mehreren
der genannten Städte obrigkeitliche Verordnungen,
welche die Weiterentwicklung dieser Bauweise oer-
urteilten. Wie in Cübeck, haben sie auch in Bremen
die unheiloollsten solgen gehabt.
sm Jahre 1841 erschien die erste Bremer Bau-
Ordnung (zwar noch nicht so genannt, in Wirk-
lichkeit ist sie es aber geroesen), oon der der § 12a
besonders wichtig ist. 6s heißt da: „6s ist zwar
einem jeden Inhaber oder Gigentümer eines Grund-
stückes, es liege solches an einer fahrbaren Strafe
oder nicht, unoerroehrt, auf demselben Gebäude
zu errichten, wo er es seiner Konoenienz ange-
messen erachtet, sofern er dabei nur die in Hinsicht

der Bauten geltenden allgemeinen Varschriften be-
achtet. Wenn er aber die errichteten Gebäude,
oder auch nur eines derselben, zu mehr als einer
abgesonderten Wohnung einrichten und benußen
will, so ist dies, sofern die Gebäude nicht bereits
an einer fahrbaren Strase liegen, in der Regel
nur unter der Bedingung gestattet, daß er zugleich
eine neben den eingerichteten Wohnungen hin-
führende fahrbare Strafe anlege, und ist sonach
die Anlage mit mehreren Wohnungen beseßter
Gänge und Höfe, die nur für sußgänger einge-
richtet sind, überall nicht erlaubt.“
Diese Verfügung besißt nicht nur örtliche Be-
deutung ; für die Gntwicklung des deutschen Wohn
hausbaues ist sie oon einsehneidender Bedeutung
geworden. Bis dahin hatte es in Bremen noch
keine ITlehrfamilienhäuser gegeben; aus dieser Be-
stimmung roie auch aus den noch oorhandenen
Gebäuden können wir feststellen, dafj man unter
den Gebäuden, die zu mehr als einer abgesonderten
Wohnung eingerichtet werden tollten, nicht etwa
Geschoßhäuser in unterem heutigen Sinne oerstand,
sondern dal) es nur Ginfamilienhäuser, und zwar
Ginfamilien-Reihenhäuser waren, also langgestreckte
niedrige Bauten, die durch senkrechte Teilungen in
einzelne Wohnungen geteilt waren und zwar so,
dasj jede dieser Wohnungen direkt oon ausjen zu-
gänglich blieb und nur oon einer samilie benutzt
wurde. HJan hat bei dieser Verfügung, roie so
oft, die Wirkung nicht oorher sehen können: HJan
wollte die Unzuträglichkeiten, die sich herausgestellt
hatten, oermeiden, und hat das Kind mit dem Bade
ausgeschüttet, anstatt in weiter sürsorge zu oer-
suchen, jede dieser Unzuträglichkeiten einzeln zu
bekämpfen, roie es nachher die ganze allgemeine
Gntwicklung des Städtebaues oerlangte und durch-
führen liefj. sür unsere weiteren Unterteilungen
ist es unerläßlich, auch die Gründe kennen zu
lernen, die den Bremer Staat zu dieser Verord-
nung bewogen haben. Aus dem lehr eingehenden,
klar abgefaßten Bericht, den der dafür eingeseßte
Ausschuß an Senat und Bürgerschaft erstattete, ein
Bericht, der auch sonst noch für die Gntwicklungs-
geschichte des deutschen Städtebauroesens hoch-
wichtig ist, hat für uns nur der folgende Absaß
Bedeutung:
„Unter ,Gänge* oersteht man in der Regel
solch enge Straßen, die nur sußgängern zugäng-
lich sind, wenn es auch gleich einige sogenannte
Gänge gibt, die zur lJot befahren werden können.
Diese Gänge, deren schon eine große JTlenge oor-
handen sind, und die sich in Fleustadt und Vorstadt
 
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