flrchitekfonische Rundlchau
1912
Seife 47
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TYP "ST-W ■
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sie Iahen dabei die großen Hausfarmen als die Florm an
und [teilten non diesem Standpunkte aus roeitgehende
Rnsprüche, die leider auch auf das Kleinhaus übertragen
tuurden. Flur „Grleichterungen“ für den Kleinhausbau
konnten diesen Zustand erträglich machen. Im Gegenta^
hierzu sällte man die selbständige sorm des Kleinhauses
als Rusgangspunkt für die baupolizeiliche Regelung an-
nehmen, und seine Bedürfnisse und Rnforderungen sollten
die Grundlagen der Bauordnung abgeben. Besonderer
Fleuregelung bedürfen da die ITlauerstärken, die feuer-
sicheren Treppen, die Brandmauern, Zcoischenroände,
Verwendung oon sachwerk u. a.; uor allem tollte man
den Rusbau des Daches in geroissen Grenzen und unter
geroissen Voraussetjungen zulassen, da durch diese mögliche
Benu^ung des Daches eine steile Dachform non den Unter-
nehmern geroählt werden roird und so die Bauordnung
zur Erhaltung der heimischen Bauweise beitragen kann.
Im Jahre 1911 hatte Rixdorf-Reukölln einen städte-
baulichen Wettbewerb ausgeschrieben zwecks Grlangung uon
Bebauungsplänen für sfädtisches Gelände. Gs handelte
lieh um das Gelände der suisenstadtkirchengemeinde in
einer Grolle non 7 ha 70 a 51 qm bei einem Bodenpreise
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als Rusgangspunkt für die baupolizeiliche Regelung an-
nehmen, und seine Bedürfnisse und Rnforderungen sollten
die Grundlagen der Bauordnung abgeben. Besonderer
Fleuregelung bedürfen da die ITlauerstärken, die feuer-
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zur Erhaltung der heimischen Bauweise beitragen kann.
Im Jahre 1911 hatte Rixdorf-Reukölln einen städte-
baulichen Wettbewerb ausgeschrieben zwecks Grlangung uon
Bebauungsplänen für sfädtisches Gelände. Gs handelte
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