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Architektonische Rundschau: Skizzenblätter aus allen Gebieten der Baukunst — 29.1913

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https://doi.org/10.11588/diglit.27734#0364
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Architektonische Rundfchau

Seite VI

1913,8

£. Gifenlahr (8.D.A.) & 0. Pfennig Konzertfaal des Kgl. Konferuaforiums für ITlufik

(B.D.A.), Stuttgart in Stuttgart. (Innenanfichten liehe Tafel 123)

Prüfung non Bauftoffen

Das Kgl. materialprüfungsamt der Technischen Hochfchule in Berlin hat
in der Abteilung für Baumaterialprüfung im Betriebsjahr 1911 insgefamt
1023 Anträge mit rund 39 000 Verfuchen, gegen 1068 Anträge mit rund
45 000 Verfuch.en im Vorjahre erledigt. Gs wurden für Gerichte 10, für prioate
Antragfteller 28 Gutachten abgegeben. Von den 39000 Verfuchen entfallen
etwa 20 600 auf Bindemittel und 18 400 auf Steine aller Art, Konstruktionen
und Verschiedenes.

ln einem falle handelte es fich darum, feffzuffellen, ob die gelbliche
Härbung des einen non zeuei aus denselben Gebirgsffock ffammenden und zu
oergleichenden G e ft e i n e n die Heftigkeit des Gefteins beeinträchtigt. Die
durch die geologifche Tandesanftalt zu Berlin ausgeführte petrographifche
Untersuchung und die Heftigkeitsoerfuche ergaben, dafj die im Granit befind-
lichen gelben Hlecke kein Zeichen oon Verwitterung find und ihr Vorkommen
die Güte des Steines nicht beeinträchtigt.

Die Kaiferin Auguffa-Sliffung in Jerusalem Sandte zwei Gefleinsproben
ein, die als Werkfteine in der Hafiade des lleubaues der Stiftung uerwendet
werden tollten. Die beiden Steinforten konnten als lehr dichte Kalkfteine
mit hoher Heftigkeit und als zu Bauwerken gut geeignet bezeichnet werden.
Jm einem Halle follte ein Gutachten darüber abgegeben werden, ob die

Auswitterungen non Ziegel ft einen auf P u fj und
Tapeten zerHörend wirken und die Steine daher minder-
wertig feien. Aus dem Befund der Besichtigung und der Prüfung
war ohne weiteres zu erkennen, dal) der Ausfchlag oon den
Steinen nicht oon dem mörtel herrührte. Die Steine enthielten
0,11 °/0 lösliche Salze, daoon waren 0,10% leichtlöslich, und zwar
im wefentlichen Schwefelfaure Alkalien. Beim VerSuch zeigten
die Steine Harke kruftenarfige Auswitterungen, llach Sorgfäl-
tigem Abbürften traten die Auswitterungen in erheblicher Stärke
bereits nach einem Tage wieder auf. Die in den Steinen ent-
haltenen Salze waren geeignet, auf Pufj und Tapeten zerftörend
cinzuwirken, und die Steine waren daher als minderwertig zu
bezeichnen.

6ine ähnliche Untersuchung wurde mit Handftrichdach-
ziegeln ausgeführt und ergab, dal) die Urfache des Zerlegens
der Dachfteine in wafferlöslichen Salzen (fchwefelfaurem
Kalk und Schwefelsaurer JTlagnefia) zu Suchen waren. Beim
Auswitterungsoerfuch traten erhebliche Salzauswitterungen auf.
Die Steine zeigten poröfes Gefüge.

Bei einer weiteren Steinforte Tollte feftgefSellf werden, ob
Schädliches Ausblühen oon Salzen zu befürchten mar.
Die Prüfung ergab fo geringe mengen wafferlöslicher Salze, dafj
die Verwendung der Steine zu Bauzwecken unbedenklich erfchien.

Auf Crfuchen eines Gerichtes wurde entschieden, dafj der als „Hinter-
mauerungsftein“ oon der Klägerin hinterlegte Stein als „poröfer Vollftein“
zu bezeichnen ift.

Zement- und Kalkmörtel Sowie Beton wurden in uielen Höllen auf
ihr lllifchungsuerhältnis geprüft.

Gin Oberlandesgericht fragte, ob das mifchungsoerhältnis eines ITlörtels
und die zu lefjferem oerwandte Afche den Vorschriften eines Kostenanschlages,
nach denen die mörtel aus WaSSerkalk und Afche in ITliSchung 1 : 3 hergeStellt
werden Sollten, entsprächen, und ob die Afche zweckentsprechend fei. Die
Beklagte behauptete, dafj die Afche feil weife aus HormSand beftehe. Cs
konnte begutachtet werden, dafj das mifchungsoerhältnis der lAörtel fetter
als 1:3 mar. Der zu ihrer Herstellung oermendete Kalk ift wahrscheinlich
hydraulischer Kalk gemefen; eine Sichere Gntfcheidung hierüber konnte bei
der llatur des ZuSchlagStoffes nicht getroffen werden. Das ZuSchlagmaterial
beStand aus KohlenSchlacke und Afche, die reich an Staubartigem, feinkörnigem
Hlaterial war. Quarzfand, der oon Hormfand herrühren könnte, wurde nur
in einem mörtel in geringerer menge oorgefunden. Hiernach entsprachen die
mörtel den Vorschriften des Kostenanschlages und den Bedingungen. Die
Hrage, ob die Afche zweckdienlich Sei, konnte nicht beantwortet werden.

(Sortierung Seite VII)

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