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— 19 —

UEBER STADTTHORE IM ALLGEMEINEN.

a) Aeusere und innere Ansicht.

Schmeichelnd locke das Thor den
Wilden herein zum Gesetze,

Und fröhlich in die freie Natur
Führe es den Bürger hinaus.

Schiller.

Die Rulie und Sicherheit einer geschlossenen Gesellschaft, und mithin
eines jeden einzelnen Individuums, zu verschaffen, ist und war gewiss auch
immer das erste und wichtigste Augenmerk einer guten Gesetzverwaltung.

Es war daher das Natürlichste, die Wohnungen der verbündeten Familien
durch hohe Stadtmauern gegen harte Begegnungen und Angriffe von Aussen
zu sichern.

Einzelne Oeffnungen, die man Thore nennt, gewährten dem Fremden
einen freien Zugang in die Stadt.

Ein Thor ist also das Erste, was heim Eintritt in eine Stadt begrüsst.
Dieses muss daher schon den innern Gehalt der Stadt in seinem äussern
Ansehen ausdrücken.

Durch Gesetze allein können glückliche Vereinigungen von grossen
Gesellschaften befestiget und gesichert, werden, denn durch sie herrschen
Ordnung und Ruhe. Eine ernste äussere Ansicht eines Thors muss daher
gleichsam das Gepräge von derselben haben, und jeden Eintretenden in
eine Stadt an die billige und gerechte Unterwerfung unter die Gesetze
erinnern.
 
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