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Auktions-Bedingungen.

1. Die Versteigerung erfolgt in R.-Mark gegen sofortige Barzahlung zuzüg-
lich eines Aufgeldes von 15% zum Zuschlagpreis. Sie erfolgt unter der
Leitung der unterzeichneten Firma durch einen von ihr beauftragten
Auktionator. Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises,
die Gefahr bereits mit dem Zuschlag auf den Käufer iiber.

2. Sämtliche Ankäufe sind längstens 24 Stunden nach Schluß der Auktion
in bar zu regulieren. Spätere Zahlungen sind nur mit ausdrücklichem
Einvierständnis der unterzeichneten Firma zulässig und bankmäßig zu
verzinsen.

Unterzeichnete Firma behält Sich das Recht vor, bei Nichterfiillung inner-
halb 10 Tagen Verkäufe fristlos zu annullieren, sowie Schadenersatz vom
säumigen Käufer zu verlangen.

3. Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben
und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebotes erfolglos bleibt,
so entscheidet das Los.

Bei Streitigkeiten iiber den Zuschlag wird der betreffende Gegenstand
nochmals ausgeboten.

Das Recht, Nummern zu vereinigen oder zu trennen oder deren Folge
zu verändern, behält sich die unterzeichnete Firma vor.

4. Die Aufbewahrung verkaufter Nummern geschieht mit der größten Sorg-
falt, ebenso der Transport, jedoch beides ausschließlich auf Kosten und
Gefahr des Käufers; die unterzeichnete Firma iibernimmt keinerlei Haftung
fiir Verluste oder Beschädigungen.

5. Die Besichtigung bietet den Interessenten Gelegenheit zur genauen Priifung
der Eigenschaft und des Zustandes der einzelnen Gegenstände.

Eine Gewähr fiir die im Katalog enthaltenen Zuschreibungen oder Namen
wird nurentsprechend dem Wortlaut evtl.vorliegenderGutachten übernommen.

6. Reklamationen nach erfolgtem Zuschlag können nicht berücksichtigt werden.
Fiir etwaige durch unsachgemäßes Anfassen der Gegenstände entstehende
Schäden ist der Besucher haftbar.

7. Als vereinbarter Erfüllungsort fiir alle Verpflichtungen oder Verkäufe gilt
Frankfurt am Main.

KUNSTHANDLUNG ARNOLD &SIEGEL

FRANKFURT AM MAIN / BOCKENHEIMER LANDSTRASSE 17

TELEFON MAINGAU 1890 UND 7408

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