Heidelberg, Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Barth 154
Johannes Linck von Hirschhorn
[Heidelberg?], 1514 August 10
Johannes Linck, Kanoniker und Fabrikmeister des Heiliggeiststifts in Heidelberg und Lizentiat beider Rechte, beurkundet im Namen des Dekans und des Kapitels, dass das Stift 25 Rheinische Gulden von Nikolaus Wencken aus Mannheim, Vikar des Stifts, von Ludwig Schneckenbach, Frühmesser von St. Peter in Heidelberg, und Sebastian Ropp aus Ilvesheim, alle drei Testamentsvollstrecker des Johannes Northan von (Schwäbisch) Hall, erhalten habe. Dafür muss jährlich am Laurentiustag (10. August) oder aber in einer Frist von einer Woche davor oder danach ein Zins von 1 Gulden gezahlt werden. Als Sicherheit setzt das Stift seine Einnahmen aus dem Zehnten der Pfarrei Fürth ein. Sollte das Stift den Jahreszins schuldig bleiben, so wird eine Frist von einem Monat eingeräumt, um den Verzug auszugleichen. Sollte auch dann der fällige Betrag nicht eingegangen sein, so erhalten die Testamentsvollstrecker die Einnahmen der Pfarrei, bis der fehlende Betrag ausgeglichen ist. Daher verpflichten sich Dekan und Konvent, die Pfarrei in einem guten Zustand zu halten, damit die Einnahmen nicht zurückgehen und stets als ausreichendes Pfand dienen können. Die Rückzahlung des Darlehens wird verabredet. Sobald die vollständige Summe, egal zu welcher Zeit, einschließlich des (eventuell noch ausstehenden) Jahreszinses gezahlt ist, verliert die vorliegende Urkunde mit ihren Bestimmungen ihre Gültigkeit, die Einkünfte aus der Pfarrei fallen an das Heiliggeiststift zurück, und die genannten Testamentsvollstrecker haben in dieser Sache keine Ansprüche und Forderungen mehr. Ankündigung des Siegels des Ausstellers und des großen Kapitelssiegels.
Sprache: Deutsch
Schlagwörter
- Hirschhorn, Johannes von ; Stift Heiliggeist Heidelberg ; Northan, Johannes ; Fürth/Odenwald ; Heidelberg ; Ilvesheim ; Mannheim ; Schwäbisch Hall
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https://doi.org/10.11588/diglit.11839
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