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Heidelberg, Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Barth 185

[Urkunde]

[Heidelberg], 1562 Januar 20

Der Heidelberger Bürger Hans Hoffmann und seine Ehefrau Katharina beurkunden, dass sie von Jakob Weber und Hans Gerlach, den Vormündern des Hans Hieronymus (Jeronimus), Sohn des verstorbenen Hans Gabel, mit Datum der Urkunde 30 Gulden erhalten haben. Dafür müssen sie jährlich um den Sebastianstag (20. Januar) einen Zins von 1½ Gulden zahlen. Als Sicherheit setzen sie ihr Haus mit der gesamten Hofreite in der Simeleßgassen, ein, das an die Anwesen von Jörg Rot und von Gabel Metzler sowie an die Bruchhäuser stößt. Sollten die Eheleute oder ihre Erben den Jahreszins schuldig bleiben, so wird eine Frist von sechs Wochen gewährt, um den Verzug auszugleichen. Sollte auch dann der fällige Betrag nicht eingegangen sein, so treten die genannten Vormünder in ihre Rechte ein und dürfen das Haus nutzen, bis der fehlende Betrag ausgeglichen ist. Daher verpflichten sich die Eheleute oder deren Erben, den Besitz in einem guten Zustand zu halten, damit er keine Wertminderung erfahre und stets als ausreichendes Pfand dienen könne. Die Rückzahlung des Darlehens wird verabredet. Sobald die vollständige Summe einschließlich des (eventuell noch ausstehenden) Jahreszinses an die Vormünder gezahlt ist, verliert die vorliegende Urkunde mit ihren Bestimmungen ihre Gültigkeit, das Haus fällt an Hoffmann und seine Frau oder deren Erben zurück und die Vormünder haben in dieser Sache keine Ansprüche und Forderungen mehr. Ankündigung des Stadtsiegels, das auf Bitten beider Parteien von den Bürgermeistern Michel Leipfart und Hieronymus Bien angehängt worden ist, ohne dass daraus Forderungen an die Stadt abgeleitet werden können. Vgl. auch Urk. Barth 188.
Sprache: Deutsch
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DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.11984
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-119844

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Metadaten: METS
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