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Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Barth 186

[Urkunde]

[Heidelberg], 1563 November 15

Der Heidelberger Bürger Barthel Englert und seine Ehefrau Dorothea beurkunden, dass sie von Hans Hahn und Hans Schmid, den Vormündern des Michel, Sohn des verstorbenen Wolf von Landau, mit Datum der Urkunde 50 Gulden erhalten haben. Dafür müssen sie jährlich am Martinstag (11. November) oder aber in einer Frist von zwei Wochen davor oder danach einen Zins von 2½ Gulden zahlen. Als Sicherheit setzen sie ihr Haus mit der gesamten Hofreite in der Similes gassen, ein, das an die Anwesen der Erben von Diebold Helt und von Hans Hoffmann stößt. Sollten die Eheleute oder ihre Erben den Jahreszins schuldig bleiben, so wird eine Frist von sechs Wochen gewährt, um den Verzug auszugleichen. Sollte auch dann der fällige Betrag nicht eingegangen sein, so treten die genannten Vormünder in ihre Rechte ein und dürfen das Haus nutzen, bis der fehlende Betrag ausgeglichen ist. Daher verpflichten sich die Eheleute oder deren Erben, den Besitz in einem guten Zustand zu halten, damit er keine Wertminderung erfahre und stets als ausreichendes Pfand dienen könne. Die Rückzahlung des Darlehens wird verabredet. Sobald die vollständige Summe einschließlich des (eventuell noch ausstehenden) Jahreszinses an die Vormünder gezahlt ist, verliert die vorliegende Urkunde mit ihren Bestimmungen ihre Gültigkeit, das Haus fällt an Englert und seine Frau oder deren Erben zurück und die Vormünder haben in dieser Sache keinerlei Ansprüche und Forderungen mehr. Ankündigung des Stadtsiegels, das auf Bitten beider Parteien von den Bürgermeistern Hieronymus Bien und Peter Jäger angehängt worden ist, ohne dass daraus Forderungen an die Stadt abgeleitet werden können. Vgl. auch Urk. Barth 186a.
Sprache: Deutsch
Schlagwörter

DOI / Zitierlink: https://doi.org/10.11588/diglit.11985  
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-119859  
Metadaten: METS
IIIF Manifest: v2.1, v3.0

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