Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg

Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Barth 211

[Urkunde]

[Heidelberg?], 1565 März 26

Der Heidelberger Bürger und Leinenweber Heinrich Schaff und seine Ehefrau Dorothea beurkunden, dass sie von dem Heidelberger Bürger und Leinenweber Peter Walt und dessen Ehefrau Elisabeth mit Datum der Urkunde 50 Gulden erhalten haben. Dafür müssen sie jährlich an Mariä Verkündigung (25. März) oder aber in einer Frist von zwei Wochen davor oder danach einen Zins von 2½ Gulden zahlen. Als Sicherheit setzen sie ihr Haus mit der gesamten Hofreite in der Krämergasse ein, das an die Anwesen des kurpfälzischen Rats und Dieners Martin Menradt (?), des Philipp Dietrich und des Jörg Wolff Ballirer grenzt. Schaff und seine Ehefrau geben an, dass auf dem Haus bereits eine Zinslast ruht, nämlich: 7 Pfennig vnnserm gnedigstenn herren vff die stegen. Weiters sind keine Zinsen mehr fällig. Sollten die Eheleute oder ihre Erben den Jahreszins schuldig bleiben, so wird eine Frist von sechs Wochen gewährt, um den Verzug auszugleichen. Sollte auch dann der fällige Betrag nicht eingegangen sein, so treten Walt und seine Frau oder deren Erben in ihre Rechte ein und dürfen das Haus nutzen, bis der fehlende Betrag ausgeglichen ist. Daher verpflichten sich die Eheleute oder deren Erben, den Besitz in einem guten Zustand zu halten, damit er keine Wertminderung erfahre und stets als ausreichendes Pfand dienen könne. Die Rückzahlung des Darlehens wird verabredet. Sobald die vollständige Summe einschließlich des (eventuell noch ausstehenden) Jahreszinses an Walt und seine Ehefrau oder ihre Erben gezahlt ist, verliert die vorliegende Urkunde mit ihren Bestimmungen ihre Gültigkeit, das Haus fällt an Schaff und seine Frau oder ihre Erben zurück und die Darlehensgeber oder ihre Erben haben in dieser Sache keine Ansprüche und Forderungen mehr. Ankündigung des Stadtsiegels, das auf Bitten beider Parteien von den Bürgermeistern Jakob Ziegler und Rudolf Steinacher angehängt worden ist, ohne dass daraus Forderungen an die Stadt abgeleitet werden können.
Sprache: Deutsch
Schlagwörter

DOI / Zitierlink: https://doi.org/10.11588/diglit.12094  
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-120940  
Metadaten: METS
IIIF Manifest: v2.1, v3.0

Introimage
Zu den Einzelseiten dieses Faksimiles gibt es Annotationen. Einzelne Seiten mit Annotationen sind im "Überblick" durch das Symbol gekennzeichnet.
 
Annotationen
DWork by UB Heidelberg   Online seit 08.04.2013.