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Heidelberg, Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Barth 216

[Urkunde]

o.O. [Heidelberg?], 1589 Januar 27

Der Heidelberger Bürger und Wagner Martin Schmidlin und seine Ehefrau Anna beurkunden, dass sie von den hiesigen Almosenpflegern (Johann Bemmer, Mathis Maisen, Simon Wolf, Michel Rumetsch [?], Barthel Holzapfel, Hans Augsburger, Jörg Gerlach und Franz Nollert) 60 Gulden erhalten haben. Dafür müssen sie jährlich am Sebastianstag (20. Januar) oder innerhalb von zwei Wochen davor oder danach 3 Gulden Zinsen zahlen. Als Sicherheit setzen sie ihr Haus in der Großen Mantelgasse am Heumarkt ein, gelegen zwischen dem Haus des Schneiders Hans Körber und dem des Schreiners Hans Heid. Rückseitig stößt das Grundstück an die Stadtallmende. Schmidlin und seine Frau geben an, dass auf dem Anwesen bereits folgende Zinslasten liegen: 1 Pfennig vff die Steegen, 7½ Albus für das Barfüßerkloster, 5 Gulden für einen Kredit über 100 Gulden, zu zahlen an die Vormünder der Margaretha, der Tochter Peter Hanmüllers, und 2½ Gulden für einen weiteren Kredit über 50 Gulden von denselben Darlehensgebern; darüber hinaus bestehen keine weiteren Gültforderungen mehr für dieses Haus. Sollten die Eheleute oder ihre Erben den Zins schuldig bleiben, so treten die Darlehensgeber in ihre Rechte ein und dürfen das Haus nutzen, bis der fehlende Betrag ausgeglichen ist. Daher verpflichten sich die Eheleute oder ihre Erben, den Besitz in einem guten Zustand zu halten, damit er keine Wertminderung erfahre und stets als ausreichendes Pfand dienen könne. Zahlen aber die Darlehensnehmer oder ihre Erben den geliehenen Betrag zusammen mit dem (eventuell noch ausstehenden) Jahreszins zurück, so erhalten sie das Anwesen wieder, die Urkunde verliert mit ihren Bestimmungen ihre Gültigkeit und alle Forderungen seitens der Darlehensgeber sind damit erledigt. Ankündigung des Stadtsiegels, das auf Bitten der beiden Parteien von den Bürgermeistern Heinrich Eckardt und Veltin Lieb angehängt worden ist, ohne dass daraus Forderungen an die Stadt abgeleitet werden können. S. auch Urk. Barth 225.
Sprache: Deutsch
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DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.12100
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-121008

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