Heidelberg, Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Barth 275
Heidelberg, 1683 August 17
Der Heidelberger Bürger und Fischer Hans Jakob Eisenwirth und seine Ehefrau Anna Katharin beurkunden, dass sie von den Almoseninspektoren und -pflegern (Johann Georg Ohm, Johann Christoph Langhans, der Syndikus Runckell, Pleickart Bub, Johann Wagenknecht, Johann Peter Kling, Georg Emrich, Johann Ludwig Kleinmann, Friedrich Cattoir, Hans Georg Dahlmann und Johann Dinast) 60 Gulden, den Gulden zu 15 Batzen oder 60 Kreuzern und den Taler zu 1½ Gulden gerechnet, erhalten haben. Dafür müssen sie jährlich am Michaelstag (29. September) 3 Gulden Zinsen zahlen. Als Sicherheit setzen sie ihren ½ Morgen großen Weinberg im froúen Endte ein, gelegen zwischen dem von Hans Peter Helbert und Hans Esel, der vorne an die Straße stößt und hinten an den Neckar. Die Eheleute versichern, dass keine Belastungen und Abgaben darauf liegen, und sie verpflichten sich, den Weinberg in einem guten Zustand zu erhalten, damit er keine Wertminderung erfahre und als ausreichendes Unterpfand erhalten bleibe. Sollten Eisenwirth und seine Frau oder ihre Erben den Zins schuldig bleiben, so treten die Darlehensgeber in ihre Rechte ein und dürfen den Weinberg und seine Erträge nutzen, bis der fehlende Betrag ausgeglichen ist. Zahlen aber die Eheleute oder deren Erben den geliehenen Betrag zusammen mit dem (eventuell noch ausstehenden) Jahreszins zurück, so erhalten sie den Weinberg wieder, die Urkunde verliert mit ihren Bestimmungen ihre Gültigkeit, und alle Forderungen seitens der Darlehensgeber sind damit erledigt. Die genauen Modalitäten werden durch die Angaben der Gesetzestexte aus dem kurpfälzischen Landrecht geregelt. Ankündigung des Stadtsiegels, das auf Bitten der beiden Parteien von den Bürgermeistern Konrad Heinrich Hanewinckel und Lorenz Schmidt angehängt worden ist, ohne dass daraus Forderungen an die Stadt abgeleitet werden können.
Sprache: Deutsch
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URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-64256
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