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Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Barth 34

Eberhard von Brandis, Abt der Reichenau

[Urkunde]

Reichenau, 1371 September 7

Der Abt Eberhard von Reichenau und der Konvent des Klosters beurkunden, dass der Konstanzer Bürger Bilgri In der Bünde, seine Schwester Anna, Bastian Zürichers Frau, und Adelheid In der Bünde, Kinder des Walther In der Bünde, 2 Fuder Weingült vom Vogtwein der Kirche und des Weinzehnten zu Berlingen (Bernang) sowie die Weinberge, die Morgen genannt, und das Mannwerk zu Steckborn, das 60 Manngraben umfasst, für 500 Pfund Heller an Ulrich den Schreiber des Abts Eberhard zu Eigen verkauft haben. Ulrich überträgt sein Eigentum an der Gült und den Gütern dem Kloster und nimmt es gegen einen jährlichen Zins von ½ Pfund Wachs vom Kloster als ein erbliches Zinseigen zu Lehen. Die Belehnung erfolgt unter besonderen Konditionen, weil das Zinslehen aus einer Schenkung des Lehensnehmers herrührte: Die Erben bedürfen keiner neuen Belehnung durch den Abt; sie können die Gült ohne Zustimmung des Abts versetzen oder verkaufen, wenn sie es wollen; dabei bleibt dem Kloster der Wachszins erhalten; wird dieser nicht zur rechten Zeit bezahlt, so fallen die Gült und die Güter dem Kloster nicht heim, sondern es hat nur seinen Wachszins einzutreiben; die Lehensträger nehmen ihre Weingült jährlich vom besten Gewächs des Zehnten; bringt der Zehnte nicht den ausreichenden Ertrag, so nehmen sie den fehlenden Rest im nächsten Jahr; die Weinberge werden ihnen nach dem Kauf um den dritten Teil gebaut, beim unbebauten Teil dürfen sie dieselben den Beständern entziehen; der Abt darf den Weinzehnten zu Berlingen weder teilweise noch ganz zum Schaden der Lehensträger verkaufen. Ankündigung der Siegel des Abts und des Konvents.
Sprache: Deutsch
Schlagwörter

DOI / Zitierlink: https://doi.org/10.11588/diglit.11676  
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-116769  
Metadaten: METS
IIIF Manifest: v2.1, v3.0

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