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Voss, Georg [Hrsg.]; Lehfeldt, Paul [Bearb.]
Bau- und Kunstdenkmäler Thüringens (Band 4): Herzogthum Sachsen-Meiningen: Kreis Saalfeld ; Amtsgerichtsbezirke Saalfeld, Kranichfeld, Camburg, Gräfenthal und Pössneck — Jena, 1892

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https://doi.org/10.11588/diglit.19413#0205

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Der Amtsgerichtsbezirk Camburg,

er Amtsgerichtsbezirk Camburg, im Volke auch die „Grafschaft" genannt,
zum kleineren Theile auf dem linken, zum grösseren auf dem rechten
Ufer der mittleren thüringischen Saale gelegen, ist eine zum Kreis
Saalfeld gehörige, grosse Exclave des Herzogthums Sachsen -Meiningen,
im Norden und Osten von preussischem, im Westen und Süden von weimarischem
Gebiete umschlossen, nebst drei kleineren, wiederum getrennten und ganz von Sachsen-
Weimar umschlossenen Exclaven Lichtenhain, Vierzehnheiligen und der Gemarkung
Oberneusulza.

Ursprünglich war wohl der Boden des ganzen Bezirks von Thüringern bewohnt,
beim Vordringen der Slaven aber wurde der östliche Theil rechts der Saale, die sogen,
meissnische Seite, von den Sorben besetzt, welche auch, wenngleich nur vereinzelt,
in den westlichen Theil, die sogen, thüringische Seite, hinüberdrangen. Vom 9. Jahr-
hundert an eroberten die thüringischen Markgrafen bezw. Herzöge das Land wieder
zurück; links der Saale bildete es einen Theil des thüringischen Gaues Husitin, östlich
der Saale gehörte es dem Gau Weitaha und mit diesem der Mark Zeitz an. In
kirchlicher Hinsicht war das Land links der Saale dem Erzstift Mainz, rechts dem
Erzstift Magdeburg untergeordnet.

Mit der Zeit entstanden in jenen Gegenden erbliche Besitzungen mächtiger
Herrengeschlechter. Als eines dieser Gebiete erscheint die Grafschaft Camburg seit
1030 im Besitz des wettinischen Hauses, dem sie seitdem unausgesetzt angehört hat.
Einzelne Mitglieder dieses Geschlechts walteten in ihr als selbständige Grafen.
Wahrscheinlich seit etwa dem 2. Viertel des 12. Jahrhunderts zerfiel sie in zwei
Theile, von denen der nördlichere, um die Stadt Camburg gelegene den Haupt-
theil bildete. Er umfasste das spätere alte Amt Camburg, gehörte seit ungefähr
1150 den wettinischen Conradinern und blieb bis 1260 bei Meissen, von da ab bis
1485 bei Thüringen. 1485 wurde die Grafschaft mit dem albertinischen Herzogthum
Sachsen vereinigt und in Folge dessen in ein Amt umgewandelt. Nach der Schlacht
von Mühlberg 1547 kam Camburg mit einigen andern thüringischen Aemtern an die
Ernestiner; beim Erbtheilungs-Vertrag von 1603 fiel das Amt an Altenburg, 1672 an

Bau- und Kunstdenkm. Thüringens. S.-Meiningen IV. 3
 
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