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Braun, Joseph
Das christliche Altargerät in seinem Sein und in seiner Entwicklung — München, 1932

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https://doi.org/10.11588/diglit.2142#0436

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ERSTER ABSCHNITT

DIE GEFÄSSE UND GERÄTE ZUR HERRICHTUNG DER
OPFERGABEN

DIE MESSKÄNNCHEN

ERSTES KAPITEL

ALTER DER MESSKÄNNCHEN. HEUTIGE VERWENDUNG

GEFÄSSE für den zur Herrichtung des Kelches erforderlichen Opferwein
und für das Wasser, das diesem nach uraltem Brauche beigemischt werden
muß, sind der Natur der Sache entsprechend von jeher in Gebrauch gewesen.
Jedoch hat es in älterer Zeit wohl noch nicht Gefäße gegeben, die ausschließlich
zu dem Gesamtbestand der liturgischen Gerate gehörten und den Charakter
liturgischer Gefäße im weiteren Sinne hatten. In den Riten des Ostens haben
die Behälter für Wein und Wasser noch heute diese Eigenschaft nicht, Im We-
sten dagegen zählten sie, wenn auch noch nicht allgemein, schon im frühen
Mittelalter zum Meßgerät, um dann im Verlauf des Mittelalters allenthalben
daselbst diese Eigenschaft zu gewinnen. Sowohl die mittelalterlichen Meß-
ordines, anfangend mit den römischen Ordines des 8. und 9. Jahrhunderts,
wie die mittelalterlichen Inventare bieten dafür reichlich Belege. Gefäße, die
zueinander gehörten, Gegenstücke waren, miteinander ein Paar bildeten, wur-
den die beiden Behälter anscheinend erst seit etwa der Wende des ersten Jahr-
tausends. Regelmäßig erscheinen sie als solche im späteren Mittelalter, das ist
seit dem ausgehenden 12. Jahrhundert. So oft in den schriftlichen Quellen
dieser Zeit, zumal in den Inventaren, von ampullae, urceoli, phialae oder wie
immer die Behälter genannt werden, die Rede ist, werden deren stets zwei auf-
geführt, von denen einer zur Aufnahme des Weines, der andere zu der des
Wassers bestimmt war. (1) Seine endgültige Besiegelung erhielt der liturgische
Charakter der beiden Gefäße durch das allgemein verbindliche Missale Pius V.,
dadurch nämlich, daß dieses zu den Geräten, welche zur Meßfeier vorhanden
sein müssen, auch die Gefäße für Wein und Wasser rechnet (2): A parte epi-
stolae paretur... parva campanula, ampullae vitreae vini et aquae cum pelvi-
cula et manutergio mundo in fenestella seu mensa ad hoc praeparata.

Nach heutigem Brauch dient der Inhalt der beiden Gefäße nicht bloß zur
Herrichtung des Kelches, vielmehr wird der Wein in dem einen derselben nach
der Kommunion auch zur doppelten Purifikation des Kelches sowie zur Ablu-
tion der Finger des Priesters, welche die heilige Hostie berührten, benützt, das
Wasser in dem andern aber auch zu der nach der Opferung stattfindenden
symbolischen Händewaschung — jedoch nur in nichtbischöflichen Messen —

Ordod.

JJ) Vgl. z.B. den Meßordo des Dominikanermissales von etwa 1260 bei Leg« 73 und den
o des Jacobus Gajetanus (um 1300) c. 48 (M. 78,1153), sowie die Auszüge aus Inventaren
des spateren Mittelalters unten im zweiten und dritten Kapitel. (2) Rubr. gen. tit. XX.
 
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