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Deutscher Wille: des Kunstwarts — 29,3.1916

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Heft 14 (2. Aprilheft 1916)
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Avenarius, Ferdinand: Abschied vom zweierlei Tuch
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Corbach, Otto: Kriegssteuern
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https://doi.org/10.11588/diglit.14293#0092

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Aber auch bei den neuen Rniformen noch werden die Tressen fürs Auge
dann und wann sogar lauter als die Orden sein. Will man auf die far-
bigen Ausschläge nicht verzichten, so sollte man sie wenigstens in der
Farbe zum Feldgrau stimmen. Noch anderm, was bedenklich, ist das
Bleiben vorgesehen. Der Helm soll bleiben wie bisher, so daß man sür
den Krieg wie jetzt diesen Äberzug brauchen wird, der, wie die draußen
wissen, sehr seine „Schattenseiten^ hat. Die Achselklappe, die beim Tor-
nistertragen unbequem ist und die so schnell schmutzt, sie bleibt, und gerade
für die Insanterie soll sie weiß sein. Auch allerlei „Rudimentäres^ soll
bleiben, beispielsweise von Knöpfen, die seit einem Iahrhundert oder mehr
nichts zu knöpfen haben. Ls gibt Menschen, die behaupten, sie schmückten.
Wie es auch welche gibt, die das von allerhand Stickereien aussagen, so
man weiter bewahret. Kurz: ich wünsche den neuen Friedensuniformen
eine „Aktenrevision". Aber an ihr F e ld g r au sollte sie nicht tasten. (m) A

Kriegssteuern

^^v^-eite Kreise unsres Volkes sind erst durch die Kriegssteuer-Entwürfe
V Hzu ernsthastem Nachdenken über die wirtschaftlichen Ansprüche eines
modernen Krieges gebracht worden. Sonst hätten sie nicht billigen
können, daß man die Kosten der Kriegführung bisher allein durch Anleihen
gedeckt hat. Erst jetzt geht man dazu über, neue Steuern einzuführen,
wo der durch die Anleihen vervielsältigte Zinsendienst des Reiches sie schlecht-
weg gebieterisch verlangt!

Die älteren Staatsrechtssorscher waren meist geneigt, Steuern nach der
kaufmännischen Regel von der Gegenleistung einer Leistung zu beurteilen.
Hobbes faßt die Steuer aus als „Preis erkaufter Sicherheit", hugo Gro-
tius spricht von ihnen ganz kaufmännisch wie von (bestimmten) Gegen-
leistungen für (bestimmte) Leistungen des Staates. Eine etwas abweichende
Art der Betrachtung suchte das „Recht" des Staates aus Steuern nach
der Größe des Vermögens zu bemessen, das der Einzelne unter dem Schutze
des Staates genießt. Heute ist man in wissenschastlichen Kreisen vor-
wiegend der Meinung, daß die Leistungen des Staates nach ihrer ganzen
Natur unteilbar und unberechenbar seien und daher nicht als Grundlage
für die Bemessung der auf die einzelnen entsallenden Steuerquoten dienen
könnten. Mit der Zeit wird man gewiß auch in den Llteren Ausfassungen
wieder viel Richtiges erkennen und anerkennen, um dann ernsthast die
Lösung des Steuerproblems darin zu suchen: zwischen unberechenbaren
und berechenbaren Leistungen des Staates streng zu unterscheiden, damit
er seinen Bürgern für die berechenbaren nicht mehr Steuern abverlange,
als ihm zukommt, und sie nur denen auferlege, denen die entsprechenden
Dienste zugute kommen.

Es wird sich gewiß niemand vermessen wollen, das, was ein Heer im
Kriege für das Volk, dessen Waffe es ist, leistet, errechnen und aus Heller
und Psennig in einer bestimmten Geldsumme ausdrücken zu wollen. Ist
es siegreich, so unterliegt freilich keinem Zweifel, daß sich seine blutige
Arbeit „gelohnt" hat, sei es für die Volksgesamtheit, sei es nur für einzelne
Gruppen. Die deutschen Siege haben alle Völker der Erde auf lange Zeit
hinaus die Krast des deutschen Volkstums höher schätzen gelehrt, als bisher.
Der deutsche Kaufmann wird sich dieses Wachstum der Macht und des
Ansehens seines Volkes in aller Welt in den Preisen seiner Waren bar

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