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Friedländer, Ernst
Ostfriesisches Urkundenbuch (Band 1): 787 - 1470 — Emden, 1878

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https://doi.org/10.11588/diglit.1950#0003
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Vor w o r t.

Das Ostfriesische Urkundenbuch stellt sieh die Aufgabe, das gesammte urkundliche
Material für den Umfang des ehemaligen Fürstenthums oder der späteren Preussischen,
dann Hannoverschen Provinz Ostfriesland, also des heutigen Landdrosteibezirks Aurich
zusammenzustellen und in möglichst unverkürzten Abdrücken zu veröffentlichen. Wäh-
rend im früheren und späteren Mittelalter der geographische Begriff Ostfriesland
schwankte, da man bis zum 15. Jahrhundert alles Land von der Zuidersee bis zur
Weser, daneben aber auch nur die Strecke von der Lauwersee bis zum Weserstrome Ost-
friesland benannte, bildete sich eine feste Umfangsgrenze erst durch die Urkunde Kaiser
Friedrich's für den Häuptling Ulrich von Greetsiel, durch welche der Kaiser die unter
Ulrich's Botmässigkeit befindlichen Gebiete zur Grafschaft erhebt. Mit wenigen Be-
schränkungen sind die in jener Urkunde vom 30. September 1454 bezeichneten Landes-
theile das Gebiet des späteren Fürstenthums und auch des heutigen Ostfrieslands geblieben.
Die Grenzen desjenigen Landes, dessen Urkunden das Ostfriesische Urkundenbuch
zu sammeln sich vorgesetzt hat, sind demnach die folgenden. Im Westen bildet die
Ems die Grenze, nur reicht das Reiderland über diesen Fluss hinüber. Die südliche
Grenze von Reiderland nach Osten und Südosten über die Ems und Papenburg hinaus
verlängert bis Burlage, ist auch dem. Ostfriesischen Lande die Markscheide gegen Süden
hin, während der Osten Ostfrieslands in seiner ganzen Ausdehnung das Grossherzogthum
Oldenburg berührt. Im Norden setzen die Wogen des Deutschen Meeres dem Lande
seine natürliche Grenze, doch gehören die Augen der See, die lange Reihe der Inseln
von Borkum bis Spikeroog, auch zu Ostfriesland. Nur in einigen Fällen, wo Wanger-
ländische und Jeverländische Personen und Ortschaften in naher Verwandtschaft und
untrennbarer Zusammengehörigkeit mit Ostfriesland erscheinen, ist die heutige Grenze
nach Osten hin überschritten worden. Von einem Heranziehen des westlich angrenzenden
Gebietes, des Groningerlandes und der sich daran schliessenden holländischen Provinz
Vriesland, konnte um so eher Abstand genommen werden, als unsere Nachbaren jenseits
der Ems bereits seit geraumer Zeit umfassende Sammlungen der frühmittelalterlich Ost-
friesischen, nunmehr aber Holländischen Urkunden in Werken von zum Theil bedeuten-
 
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