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Die Diirchfübruug des Eisenbubn - Aiifmarsches.

VI. Z)ie
Aurchfüßrung
des

Hisenbatzn-

Aufmarlches.

30

östliche Saar-Ufer zu gewiunen und sich vou deu zu seiuer Unter-
Mtzung bei Rastphul bereit gestellten Truppen aufnehmen zu laffen.

Inzwischen waren aber am 3. August dic Teten aller drei Armeen
herangcrückt und bereit, die Operationen in Fcindesland zu eröffnen.

Am 15. Iuli 1870 Abends gegcn 10 Uhr erhielt die Eisenbahn-
Abtheilung durch den Chef des Generalstabes der Armee eine vorläusige
Benachrichtigung, daß dic Mobilmachung des Heeres unmittelbar bevor-
stehe. Sofvrt wnrde mit der Verviclfältigung der Fahrt-Dispositivnen
begonnen. Ein Befehl des Chefs dcs Generalstabes der Armee vom
16. Iuli ermächtigte den Chef der Eisenbahn-Abtheilung, nach Bedarf
Offizierc des grvßeu Generalstabeö zur Bewältigung der ungehcueren
Schreibarbeit hcranzuziehen.

Die bereit liegcnden Oi-ckros cks Oataillo, sowie die Marsch-
und Fahr-Tableaux der Armee-Korps wurden bereits am 2. Mobil-
machungstage durch das Kriegsministcrium mit nachfolgendem Schreiben
an die General-Kommandos versandt:

Berlin, 17. Iuli 1870.

An das Königliche General-Kominando Armee-Kvrps.

Dem Königlichen General-Kommando übersendet das Kriegs-
ministerium anliegcnd crgebenst die seitens des Generalstabes der
Armee aufgcstellten Instradirungs-Tableaux der Besatzungs-
Trnppen für den dortseitigen Korps-Bezirk. Desgleichen erhält
das Königliche-General-Kommando in der Anlage das Marsch-
und Iahr-Tableau, welches eine Uebersicht der Linien-Truppen
des Korps gewährt.

Scitens der Linien-Kommiffare wird die endgültige Feststellung
der Iahrt-Dispositionen stattfinden und dem Königlichen
General-Kommando die Mitthcilung derselben direkt zugchen. Diese
Fahrt-Dispositlonei! sind unabänderlich sestzuhalten, selbst wenn die
Orclro clo datsillo oder das Marsch-Tableau Differenzen ergeben sollte.

Die Linien-Kommissare für den Transpvrt von Augmentations-
Mannschaften und Pferden sind ermächtigt, dem Königlichen
General-Kommando odcr auch, wenn es nothwendig wird, den
betreffenden Truppentheilen direkt die etwa erforderlichen Ab-
weichungen von den unterm 29. März or. mitgetheilten bezüglichen
Fahrt- Dispositionen kundzugeben.

Für alle Truppen-Transporte gleichmäßig sind die nachstehenden
Bestimmungen zu beachten:

1. Die in den Fahrt-Dispositionen angegebenen Abfahrts-
zeitcn sind überall unbedingt nnd genau einzuhalten
 
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