Bestellungen werden in allen Buch- und Kunst- Preis des Bandes (26 Nummern) M. 6.70. Bei directem
AK Handlungen, sowie von allen Postämtern und 'Wsr«. Bezüge per Kreuzband: fürDeutschland und Oesterreich (\A
^ ' Zeitungs-Expeditionen angenommen. 131 === ^ 7.50, für die anderen Länder des Weltpostvereins 8.— ^ '
Erscheinen wöchentlich ein Mal. Einzelne Nummer 30 4-
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einen Priester senden
solle, mich mit derselben zu verheirathen!"
Dem König behagte dieser Wunsch zwar keineswegs,
er hielt sich aber durch sein Wort gebunden und sandte
seine Tochter — die übrigens keinerlei Bedenken dagegen
trug - sein Wort durch Erfüllung der Cermonie einzulösen,
(Alle Rechte für sämmtliche Artikel und Illustrationen Vorbehalten,)
die Gräten aufgezehrt, wendete ihn, um sein Mahl
zu vollenden, auf die andere Seite und stand gerade
im Begriff, sich einen weiteren leckeren Bissen loszu-
trennen, als er sich ganz plötzlich ergriffen sah. Er
wurde in's Gefängniß gebracht, wo man ihm von
seinem traurigen Geschick Mittheilung machte,
Bon tiefer Trauer und Berzweiffung ergriffen,
beschwor der junge Sohn des Grafen den König, daß
er ihn für seinen Bater sterben lasse — eine Gnade,
die ihm der König willig gewährte.
Der Graf wurde sofort aus dem Gefängniß be-
freit, welches für ihn sein Sohn betrat. Kaum war
dies geschehen, so sprach der junge Mann zu seinem
Ausseher: „Du weiht, ich habe, bevor ich sterbe, das
Recht, drei Wünsche auszusprechen. Geh', sage dem
vielen Jahren lebte ein weiser König, der
w ein Gesetz erließ, nach welchem jedem Fremden,
der an seinen Hof kam, ein gebratener Fisch ser-
virt werden sollte. Der Dienerschaft war befohlen,
genau darüber zu wachen, in welcher Weise der
Fisch gegessen wurde. Jeder Fremde, der den
Fisch auf einer Seite bis zum Gerippe aß, und
dann umwendete, sollte sofort ergriffen und nach
drei Tagen hingerichtet werden. Den Delinquenten
war indessen durch einen besonderen königlichen j
Gnadenakt gewährt, an jedem dieser drei Tage
einen Wunsch zu äußern, zu dessen unbedingter
Erfüllung der Herrscher sich verpflichtet hatte. Aus-
geschlossen war selbstverständlich jeder Wunsch, durch
den der Delinquent sein Leben zu retten versuchte.
Schon Biele waren diesem Gesetze zum Opfer
gefallen — als eines Tages ein Graf mit seinem
jungen Sohne am Hofe erschien. Der Fisch wurde
wie üblich vorgesetzt. Der Graf, als
er die eine Seite desselben bis auf
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AK Handlungen, sowie von allen Postämtern und 'Wsr«. Bezüge per Kreuzband: fürDeutschland und Oesterreich (\A
^ ' Zeitungs-Expeditionen angenommen. 131 === ^ 7.50, für die anderen Länder des Weltpostvereins 8.— ^ '
Erscheinen wöchentlich ein Mal. Einzelne Nummer 30 4-
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einen Priester senden
solle, mich mit derselben zu verheirathen!"
Dem König behagte dieser Wunsch zwar keineswegs,
er hielt sich aber durch sein Wort gebunden und sandte
seine Tochter — die übrigens keinerlei Bedenken dagegen
trug - sein Wort durch Erfüllung der Cermonie einzulösen,
(Alle Rechte für sämmtliche Artikel und Illustrationen Vorbehalten,)
die Gräten aufgezehrt, wendete ihn, um sein Mahl
zu vollenden, auf die andere Seite und stand gerade
im Begriff, sich einen weiteren leckeren Bissen loszu-
trennen, als er sich ganz plötzlich ergriffen sah. Er
wurde in's Gefängniß gebracht, wo man ihm von
seinem traurigen Geschick Mittheilung machte,
Bon tiefer Trauer und Berzweiffung ergriffen,
beschwor der junge Sohn des Grafen den König, daß
er ihn für seinen Bater sterben lasse — eine Gnade,
die ihm der König willig gewährte.
Der Graf wurde sofort aus dem Gefängniß be-
freit, welches für ihn sein Sohn betrat. Kaum war
dies geschehen, so sprach der junge Mann zu seinem
Ausseher: „Du weiht, ich habe, bevor ich sterbe, das
Recht, drei Wünsche auszusprechen. Geh', sage dem
vielen Jahren lebte ein weiser König, der
w ein Gesetz erließ, nach welchem jedem Fremden,
der an seinen Hof kam, ein gebratener Fisch ser-
virt werden sollte. Der Dienerschaft war befohlen,
genau darüber zu wachen, in welcher Weise der
Fisch gegessen wurde. Jeder Fremde, der den
Fisch auf einer Seite bis zum Gerippe aß, und
dann umwendete, sollte sofort ergriffen und nach
drei Tagen hingerichtet werden. Den Delinquenten
war indessen durch einen besonderen königlichen j
Gnadenakt gewährt, an jedem dieser drei Tage
einen Wunsch zu äußern, zu dessen unbedingter
Erfüllung der Herrscher sich verpflichtet hatte. Aus-
geschlossen war selbstverständlich jeder Wunsch, durch
den der Delinquent sein Leben zu retten versuchte.
Schon Biele waren diesem Gesetze zum Opfer
gefallen — als eines Tages ein Graf mit seinem
jungen Sohne am Hofe erschien. Der Fisch wurde
wie üblich vorgesetzt. Der Graf, als
er die eine Seite desselben bis auf
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Werk/Gegenstand/Objekt
Pool: UB Fliegende Blätter
Titel
Titel/Objekt
"Die drei Wünsche"
Weitere Titel/Paralleltitel
Serientitel
Fliegende Blätter
Sachbegriff/Objekttyp
Inschrift/Wasserzeichen
Aufbewahrung/Standort
Aufbewahrungsort/Standort (GND)
Inv. Nr./Signatur
G 5442-2 Folio RES
Objektbeschreibung
Maß-/Formatangaben
Auflage/Druckzustand
Werktitel/Werkverzeichnis
Herstellung/Entstehung
Künstler/Urheber/Hersteller (GND)
Entstehungsort (GND)
Auftrag
Publikation
Fund/Ausgrabung
Provenienz
Restaurierung
Sammlung Eingang
Ausstellung
Bearbeitung/Umgestaltung
Thema/Bildinhalt
Thema/Bildinhalt (GND)