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Lothar Franz; Frankfurt am Main [Hrsg.]

Nachdem von dem Hochwürdigsten Fürsten und Herrn, Herrn Lothario Frantzen Ertzbischoffen zu Mayntz, des H. Röm. Reichs durch Germanien Ertz-Cantzlern und Churfürsten, Bischoffen zu Bamberg [et]c. auf den 20. nechst-künfftigen Monats Augusti dieses 1711ten Jahrs ein Königlicher Wahltag allhier in dieser des H. Reichs-Stadt Franckfurth ausgeschrieben und angekündiget worden; ... Ein Hoch-Edler und Hochweiser Rath, Sich dessen was Jhme, vermög Buchstäblichen Jnnhalts der Guldenen Bult auferlegt wird, sorgfältig erinnert; Als hat er eine Nothdurfft zu seyn erachtet, ... hiemit ernstlich gebietend, daß alle und jede dieser Stadt angehörige Burger, Beysassen und Unterthanen, keine Fremde hohe oder niedrige Stands-Persohnen, so berührtem Wahltag beyzuwohnen begehren mögten, ohne Vorwissen, Zulaß und Bewilligung E. Hoch-Edlen Raths bey sich einnehmen, noch denenselben Losament und Herberg gestatten, ...: Geschlossen bey Rath, Dienstag den 9. Junii 1711

[S.l.], 1711 [VD18 14322641]

DOI / Zitierlink: https://doi.org/10.11588/diglit.34303  
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-343039  
Metadaten: METS
IIIF Manifest: v2.1, v3.0

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