Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Metadaten

Frankfurt am Main [Hrsg.]
Wir Burgermeistere und Rath dieser des heil. Reichs Stadt Franckfurt am Mayn, fügen hiemit denen sämtlich hiesigen Burgern, Beysassen, Schutzangehörigen, auch Jüdischen Hintersaßen zu wissen, daß Jhro jetzo glorreichest regierende Kayserl. Majestät, ... vermittelst Dero wegen Verbesserung des in äussersten Unfall gerathenen teutschen Müntzwesens, unterm 13ten Aug. a. c. aus Reichsvätterlicher Sorgfalt ins Reich erlassenem und allhier offentlich angeschlagenen allerhöchsten Kayserlichen Müntz Patent unter andern heilsamlich verordnet haben, daß alle schädliche Müntz-Stätte abgestellet, und diejenige, welche die Ausmüntzung geringhaltiger Müntzen ... befördern ... auf den Betrettungs Fall nach denen Reichs-Müntz-Gesetzen ernstlich bestraffet werden sollen ...: [Conclusum in Senatu, den 25. Sept. 1759.] — [S.l.], 1759 [VD18 14327449]

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.33662#0001
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
sir Bürgermeisters und Rath dieser des heil.
Reichs Stadt Franckfurt am Mayn, fügen hie-
mit denen sämtlich hiesigen Burgern, Beysaffen,
Schutzangehörigen, auch Jüdischen Hintersaßen zu wissen, daß
Jhro jetzo glorreiches) regierende Kayserl. Majestät, unser al-
lergnädigster Kayser, König und Herr, Herr, vermittelst Dero
wegen Verbesserung des in äussersten Unfall gerathenen wut-
schen Müntzwesens, unterm iz'°" a. c. aus Reichsvätter-
licher Sorgfalt ins Reich erlassenem und allhier öffentlich ange-
schlagenen allerhöchsten Kayserlichen Müntz k>aienr unter andern
heilsamlich verordnet haben, daß alle schädliche Müntz «Stätte
abgestellet, und diejenige, welche die Ausmüntzung geringhal-
tiger Münßen dadurch befördern, daß sie entweder auf der-
gleichen Müntz-Stätte Gold, Silber, Kupffer oder andere
zum Müntzen dienliche inttrumenra liefern, das ausgeprägte
schlechte Geld allhier oder an andern Orten einschleiffen und
verpartieren Helffen, auf solchen Müntz-Stätten arbeiten oder
Handreichung thun, oder einige Hülffe, sie möge Namen ha-
ben wie sie wolle, leisten, auf den Betrettungs Fall nach de-
nen Reichs - Müntz - Gesetzen ernstlich bestraffet werden
sollen.


Gleichwie wir nun uns seitlmo äusserst angelegen seyn
lassen, alle dergleichen Müntz - Verbrechen, so viel möglich
gewesen, auszuforschen, und, sobald wir hinlängliche Spuh-
ren gehabt, mit der Untersuchung« und wann die Sachen dar-
zu reif gewesen, mit lpccial In^uilicion» real und personal Irrels
und Vibrationen der anhero gekommenen Wägen Fuhren und
Karn, fürzufahren, und diejenige, welche ihrer Mißhand-
lung
 
Annotationen