sir Bürgermeisters und Rath dieser des heil.
Reichs Stadt Franckfurt am Mayn, fügen hie-
mit denen sämtlich hiesigen Burgern, Beysaffen,
Schutzangehörigen, auch Jüdischen Hintersaßen zu wissen, daß
Jhro jetzo glorreiches) regierende Kayserl. Majestät, unser al-
lergnädigster Kayser, König und Herr, Herr, vermittelst Dero
wegen Verbesserung des in äussersten Unfall gerathenen wut-
schen Müntzwesens, unterm iz'°" a. c. aus Reichsvätter-
licher Sorgfalt ins Reich erlassenem und allhier öffentlich ange-
schlagenen allerhöchsten Kayserlichen Müntz k>aienr unter andern
heilsamlich verordnet haben, daß alle schädliche Müntz «Stätte
abgestellet, und diejenige, welche die Ausmüntzung geringhal-
tiger Münßen dadurch befördern, daß sie entweder auf der-
gleichen Müntz-Stätte Gold, Silber, Kupffer oder andere
zum Müntzen dienliche inttrumenra liefern, das ausgeprägte
schlechte Geld allhier oder an andern Orten einschleiffen und
verpartieren Helffen, auf solchen Müntz-Stätten arbeiten oder
Handreichung thun, oder einige Hülffe, sie möge Namen ha-
ben wie sie wolle, leisten, auf den Betrettungs Fall nach de-
nen Reichs - Müntz - Gesetzen ernstlich bestraffet werden
sollen.
Gleichwie wir nun uns seitlmo äusserst angelegen seyn
lassen, alle dergleichen Müntz - Verbrechen, so viel möglich
gewesen, auszuforschen, und, sobald wir hinlängliche Spuh-
ren gehabt, mit der Untersuchung« und wann die Sachen dar-
zu reif gewesen, mit lpccial In^uilicion» real und personal Irrels
und Vibrationen der anhero gekommenen Wägen Fuhren und
Karn, fürzufahren, und diejenige, welche ihrer Mißhand-
lung
Reichs Stadt Franckfurt am Mayn, fügen hie-
mit denen sämtlich hiesigen Burgern, Beysaffen,
Schutzangehörigen, auch Jüdischen Hintersaßen zu wissen, daß
Jhro jetzo glorreiches) regierende Kayserl. Majestät, unser al-
lergnädigster Kayser, König und Herr, Herr, vermittelst Dero
wegen Verbesserung des in äussersten Unfall gerathenen wut-
schen Müntzwesens, unterm iz'°" a. c. aus Reichsvätter-
licher Sorgfalt ins Reich erlassenem und allhier öffentlich ange-
schlagenen allerhöchsten Kayserlichen Müntz k>aienr unter andern
heilsamlich verordnet haben, daß alle schädliche Müntz «Stätte
abgestellet, und diejenige, welche die Ausmüntzung geringhal-
tiger Münßen dadurch befördern, daß sie entweder auf der-
gleichen Müntz-Stätte Gold, Silber, Kupffer oder andere
zum Müntzen dienliche inttrumenra liefern, das ausgeprägte
schlechte Geld allhier oder an andern Orten einschleiffen und
verpartieren Helffen, auf solchen Müntz-Stätten arbeiten oder
Handreichung thun, oder einige Hülffe, sie möge Namen ha-
ben wie sie wolle, leisten, auf den Betrettungs Fall nach de-
nen Reichs - Müntz - Gesetzen ernstlich bestraffet werden
sollen.
Gleichwie wir nun uns seitlmo äusserst angelegen seyn
lassen, alle dergleichen Müntz - Verbrechen, so viel möglich
gewesen, auszuforschen, und, sobald wir hinlängliche Spuh-
ren gehabt, mit der Untersuchung« und wann die Sachen dar-
zu reif gewesen, mit lpccial In^uilicion» real und personal Irrels
und Vibrationen der anhero gekommenen Wägen Fuhren und
Karn, fürzufahren, und diejenige, welche ihrer Mißhand-
lung