Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Metadaten

Frankfurt am Main [Hrsg.]
Demnach Wir Burgermeistere und Rath dieser des Heil. Reichs Stadt Franckfurt am Mayn mißfällig vernommen, wasmassen bey denen Copulationen und Kinder-Taufen der Misbrauch einreissen wollen, daß, obwohlen zu ersteren um halb eilf, und zu letzteren in der Woche um ein Uhr, durch Läutung einer Glocke das Zeichen gegeben werde, ...; dieser Löbl. Ordnung doch sehr viele nicht nachlebten, sondern sich ... nach der gesetzten Zeit ... einzufinden pflegten ...; Als haben Wir alle und jede Burger und Schutzverwandte, wie auch deren Angehörige, und überhaupt jedermänniglich, ... sich zu rechter und gewöhnlicher Zeit zu Copulationen und Tauffen einzufinden, hierdurch ernstlich nnd [!]nachdrücklichst ermahnen wollen, ...: Conclusum in Senatu, Donnerstags den 8. Julii 1762 — [S.l.], 1762 [VD18 90543858]

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.33936#0003
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
 
Annotationen