Wir Burgermeistere und Rath dieser des Heiligen Reichs Stadt Franckfurt am Mayn, fügen hiermit jedermänniglich zu wissen: Demnach Uns verschiedene Klagen vorgebracht worden, welchergestalten bey der am verwichenen Sonntags Abends um sieben Uhr auf der Schäfer-Gasse entstandenen entsetzlichen Feuersbrunst, theils die Brandbeschädigte selbsten, theils andere nahe herum wohnende Personen, in solcher sie so plötzlich betroffenen grossen Noth und äussersten Bestürtzung, ihre Mobilien und sonsten allerhand Effecten in Sicherheit zu bringen gesuchet, selbige so bekandt- als unbekandten Leuten anvertrauet, diese aber zum Theil mit dem ihnen zur Sicherheit und Verwahrung zugestellten Guth nicht weiters meldeten, ...: [Geschlossen bey Rath, Donnerstags den 21. Oct. 1762]
[S.l.], 1762 [VD18 14328283]
DOI / Citation link: https://doi.org/10.11588/diglit.33941
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-339414
METS
v2.1, v3.0