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Münsterbau-Verein <Freiburg, Breisgau> [Hrsg.]
Freiburger Münsterblätter: Halbjahrsschrift für die Geschichte und Kunst des Freiburger Münsters — 3.1907

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Albert, Peter P.: Urkunden und Regesten zur Geschichte des Freiburger Münsters, [1]
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https://doi.org/10.11588/diglit.2398#0035

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Albert, Urkunden und Regesten zur Geschichte des Freibuiger Münsters

31

diese Kirche zu St. Bernhards Zeit wie später bis
zu ihrer Zerstörung im Jahre 1678 eine ganze Strecke
außerhalb der Stadt lag, also unmöglich die Pfarr-
kirche eines so rasch und mächtig aufgeblühten Ge-
meinwesens von der Größe Freiburgs gewesen sein
kann. Die Peterskirche ist außerdem vor dem Jahre
1266 nicht nachweisbar, wurde überhaupt erst 1288
eingeweiht und, noch weitere hundert Jahre „eine
Kirche vierten Rangs", endlich gegen Ende des
14. Jahrhunderts zur Leut- oder Pfarrkirche erhoben.
Aber auch die Meinung derjenigen, welche in der
St. Martinskirche das älteste Gotteshaus Freiburgs
sehen, ist eine irrige, da sie noch 1247 als „Capella
sancti Martini" ohne Seelsorge und dem Leutpriester
der Stadt unterstellt erscheint, während das Münster
schon 1239 die Ecclesia major, die Hauptkirche ge-
nannt wird.

Es kann keinem Zweifel unterliegen, dass auf
der Stätte des heutigen Münsters im Plane des
Gründers von Freiburg eine Kirche vorgesehen war,
deren Erbauung mit den Anfängen der Stadt unmittel-
bar zusammenfällt. Und diese Kirche war so sicher
wie etwas das Werk Konrads von Zähringen selbst,
der in der Gründungsurkunde besondere Einkünfte
für sie bestimmte, - - nicht für den Aufbau, den
er sich selbst vorbehielt, wohl aber für die Aus-
schmückung. Anders ist seine Verordnung von 1120
nicht zu verstehen, die da besagt, dass die von keinem
Erben angesprochene Hinterlassenschaft eines Stadt-
bürgers nach Umlauf eines Jahrs in drei Teile zerlegt
und davon der erste zum Seelenheil des Verstorbenen,
der zweite zum (Aus-)Bau der Stadt oder zum
Schmuck des Gotteshauses derselben verwendet wer-
den, während der dritte dem Stadtherrn zufallen solle1.
Es liegt auch klar auf der Hand, dass in einem
Gemeinwesen von der Triebkraft und Entwicklungs-
fähigkeit Freiburgs zugleich mit der Anlage der
Häuserviertel ein Platz für die Pfarrkirche im Mittel-
punkte der Stadt, und zwar, nach dem Beispiel anderer
Städte, seitwärts der Hauptstraße, ausgespart und
schon in den ersten Jahren des Häuserbaus zu über-
bauen angefangen worden ist. Jedenfalls zwingt uns
nichts zu der Annahme, dass der Kirchenbau nicht
sofort nach Gründung der Stadt, also um 1120, be-
gonnen worden ist und dass jemand anders der Er-
bauer gewesen sei als der Gründer der Stadt, wie
schon aus dem ihm von Anfang an zustehenden
Kirchensatz hervorgeht.

Dies wird weiterhin gestützt und bestätigt durch
die uralte Überlieferung, der die um 1514 vollendete
Chronik des Münsterkaplans Johannes Sattler Aus-
druck gibt mit den Worten:

„Nach dem abgang des vorgemelten herzogen Berch-
tolden [am 8. Dezember 1122] ward nach im regirender
herr herzog Cunrad, des izt genanten herzog Berch-
tolds brueder/der war ein gütiger, sanftmütiger herr
und der regirt wol bei 28 jar / und als er das münster
mitsampt dem türm kostlich zum teil gehauen hat zu
Freyburg / do starb er / als man zalt von der geburt
Christi unsers herren 1152 jar/ am andern tag des
brachmonats und ligt zu St. Peter begraben bei seinen
voreitern."

Man hat die Glaubwürdigkeit Sattlers in Zweifel
ziehen zu können geglaubt mit dem Hinweis auf
seine vielen verworrenen Zeitangaben, hat aber dabei
vergessen, dass wir in der (einzigen) Ausgabe seiner
„Origines civitatis Friburgi in Brisgovia" von 1698
nur eine von Druckfehlern arg entstellte, unbeholfene
deutsche Übersetzung der verloren gegangenen latei-
nischen Urschrift besitzen, deren Sprachhärten ab-
stoßend wirken und deren im Zeitalter des Ver-
fassers bedingte und durch den Übersetzer vermehrte
unkritische Darstellung weniger Vertrauen einflößt.
Bringt man aber diese Dinge in Abzug, so findet
man durch sie die echte alte Tradition in der
vorliegenden wie in andern strittigen Fragen treu
gewahrt.

Es bleibt dabei, dass auf Herzog Konrad von
Zähringen gleicherweise wie die Erbauung des damals
für uneinnehmbar gehaltenen Schlosses ob der Stadt,
so auch die der ersten Pfarrkirche an Stelle des heutigen
Münsters zurückgeht. Dass er auch den „türm kost-
lich zum teil" gebaut habe, wie die Chronik angibt,
ist natürlich eine Verwechslung mit dem Grafen Kon-
rad I. von Freiburg (1236—1271). Für die Errichtung
einer Kirche mit Pfarrechten durch Herzog Konrad
spricht ausschlaggebend die vierte der wertvollen
Zusicherungen, mit denen er die Besiedler des neuen
Markts zu Freiburg bewidmete: „Ihr sollt wie keinen
Vogt so auch keinen Priester haben, der nicht von euch
gewählt ist; nur dem aus eurer Wahl hervorgegangenen
Priester will ich die Bestätigung erteilen"2 — in Form
der Vorstellung an den Bischof —; ein Vorrecht,
das dann noch vor 1200 dahin erweitert wurde,
dass auch der Sigrist, den der Leutpriester zu
ernennen habe, aus der Wahl der Bürger hervor-
gegangen sein müsse. Sowenig ein anderer als der
Eigenherr für eine auf seinem ihm eigentümlich
gehörenden Grund und Boden erbaute Kirche ein
durch Wahl auszuübendes, ihn selbst bindendes
Nominations- oder Vorschlagsrecht der Bürgerschaft
einräumen konnte, sowenig konnte von jemand
anderm als von Konrad selbst auf seinem Eigenboden
eine Kirche erbaut worden sein. Diese Tatsache
entspricht vollkommen dem ganzen Wesen und
Wirken des Herzogs Konrad, der, der echte Typus

1 Siehe unten Regest 1.

- Siehe Regest 1.
 
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