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Erscheinungsweise

der

Freiburger Münsterblätter

und

Bestimmungen der Schriftleitung.

Die Freiburger Münsterblätter erscheinen jährlich zweimal in
einem Umfang von je 5 bis 6 Druckbogen größten Quartformats mit zahl-
reichen Abbildungen und Kunstbeilagen.

Zwei Hefte bilden einen Jahrgang, fünf Jahrgänge einen Band.

Alle für die Münsterblätter bestimmten Beiträge sind in vollkommen
druckfertigem Zustand, die Zitate mit genauen Quellenangaben versehen,
an den Schriftleiter, Herrn Archivrat Professor Dr. Albert zu Freiburg i. Br.,
Turmstraße Nr. 1, zu richten. Selbstverschuldete Korrekturen fallen den
Verfassern zur Last.

Das Honorar beträgt a) für Darstellungen und andere selbständige
Arbeiten M. 50.—, b) für Quellenpublikationen usw. M. 30.— für den Druck-
bogen (von 8 Seiten), abzüglich der in Betracht kommenden größeren Ab-
bildungen.

Jeder Mitarbeiter erhält von seinem Beitrag unter a) 20, von demjenigen
unter b) 10 Sonderabzüge kostenfrei; weitere Sonderabdrücke, die spätestens
bei Rücksendung der Korrektur bestellt werden müssen, werden mit 40 Pfg.
für den Druckbogen berechnet. Dabei zählt jeder Teil eines Druckbogens
und der Umschlag als voller Bogen.

Das Verlagsrecht auf alle in den Münsterblättern veröffentlichten Bei-
träge bleibt dem Freiburger Münsterbau-Verein auf 4 Jahre vom Tage der
Drucklegung an gewahrt.

Bestellungen nimmt jede Buchhandlung sowie der Münsterbau-Verein
selbst (Freiburg i. Br., Münsterplatz Nr. 25) entgegen.

Der Geschäftsfahrende Ausschuß
des Münsterbau-Vereins.

Die Her^iersche
Verlagshandlung.
 
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