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Münsterbau-Verein <Freiburg, Breisgau> [Hrsg.]
Freiburger Münsterblätter: Halbjahrsschrift für die Geschichte und Kunst des Freiburger Münsters — 6.1910

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Münzel, Gustav: Der Dreikönigs-Altar von Hans Wydyz im Freiburger Münster
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https://doi.org/10.11588/diglit.2638#0014

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Münzel, Der Dreikönig-Altar von Hans Wydyz im Freiburger Münster

Die Kapelle lag im nördlichen Teil des Gebäudes,
zwischen der Engelstraße und dem Hof, den das
Stürzeische Anwesen umschloss, ungefähr 50 Schuh
von der Ostwand des Gebäudes entfernt; neben ihr
östlich befand sich eine kleine Sakristei. Während
der Plan der Stadt Freiburg i. Br. aus dem Jahre
1549 von Rudolf Manuel Deutsch in Sebastian Münsters
Cosmographie zu klein und zu unbestimmt ist, um
die Kapelle erkennen zu lassen, zeigt der Plan der
Stadt Freiburg i. Br. von Sickinger aus dem Jahre
1589 ihre Lage an'. Man kann dort an der Südseite
des Quadrats des schon als „Basler Hof" bezeich-
neten Gebäudes nach Osten zu einen kleinen Dach-
reiter erkennen, der die Kapelle bekrönt.

Die Basler Domherren, die 1529 nach Freiburg
übergesiedelt waren, hatten hier zuerst andere Nieder-
lassungen, ehe sie das Stürzeische Anwesen, von
dessen Nachfolgern im Besitze, wohl gegen das Ende
der achtziger Jahre des 16. Jahrhunderts erwarben2.
Eine genauere Datierung ist nicht möglich, da die
Herrschaftsrechtsbücher der Stadt aus der letzten Zeit
des 16. Jahrhunderts fehlen. Dass der Erwerb des
Gebäudes durch das Domkapitel nicht vor den letzten
Jahren des achten Jahrzehnts liegt, beweisen sowohl
die Jahreszahlen an dem Gebäude als auch die Missiv-
bücher des Kapitels. Die Domherren ließen nach
dem Ankauf das Gebäude zu ihren Zwecken und in
neuem Geschmacke umbauen3.

Ministerium noch, aus dem aber nichts über die Anlage der
Kapelle zu entnehmen ist. Die in diesen Akten erwähnten Pläne
liegen nicht mehr bei, doch kann wenigstens das genaue Jahr
der Niederlegung der Kapelle daraus entnommen werden. In
dem Bericht der Oberpostdirektion in Karlsruhe an das Mini-
sterium vom 30. August 1838 wird gesagt, dass die Postverwaltung
in Freiburg die Kapelle in Besitz genommen habe und sie sofort
habe abbrechen lassen, um die Bauarbeiten für die Wagenremise
noch vor dem Winter ausführen lassen zu können. — Hingegen
liegt einem Aktenfaszikel des Großherzoglichen General-Landes-
archivs über die Reparation des Regimentshauses in Freiburg
(1721—1729) — dieses erhielt damals einen neuen Dachstuhl und
die Stallungen wurden repariert — ein Grundriss vom Jahre 1727
bei, der die zu reparierenden Stallungen angibt und dabei auch
die Kapelle, wenn auch nur zum Teil, mit aufnimmt. So kann
man, wenn auch nicht ihre Länge, so doch ihre Lage und Breite
feststellen. Die Breite war gleich der des nördlichen Gebäude-
flügels, der, wie man nach Übertragung eines auf dem Plane an-
gegebenen Maßes berechnen kann, 23 Schuh von Fluchtlinie
zu Fluchtlinie hatte.

1 Faksimile dieses Planes in der Zeitschrift Schauinsland,
ll.Jahrl. 1884 als Beilage zu dem Artikel: „Das alte Freiburg"
von Fr. Geiges.

2 Nicht schon „um das Jahr 1550 scheint das Basler Dom-
kapitel seinen Einzug in dieses Gebäude gehalten zu haben,"
wie Schäfer annimmt (Die Baukunst in Freiburg a. a. O. S. 704).
1565 erscheint noch die Witwe des Dr. Held im Besitze der
Häuser „zum Fürsten" und „zum Banthier" {Flamm, Häuser-
buch S. 128). Die Basler Domherren wohnen 1565 noch im
Hause „zum rothen Basler Stab", heute Salzstraße 20, wahr-
scheinlich ihrer ersten Wohnung in Freiburg, 1535 sind sie
schon im Besitze dieses Hauses (Flamm, Häuserbuch S. 235).

3 Am Portal des Treppenturms steht 1588, das Epitaphium

Nach den angeführten Stellen fanden die Dom-
herren die Kapelle, worin der Wydyzsche Altar auf-
gestellt war, in ihrem neuen Kapitelhause vor. Im
Anschluss an den Umbau wurden wohl zugleich mit
der Kapelle auch am Altar Veränderungen vorge-
nommen, wovon noch die Rede sein wird.

Im Jahre 1678 verließ nach der Besetzung Frei-
burgs durch die Franzosen das Basler Domkapitel
die Stadt und zog nach Ariesheim bei Basel. Nach
dem Wegzug der Franzosen 1697 wurde die Regierung
der vorderösterreichischen Lande nach Freiburg zu-
rückverlegt und der Basler Hof zum Regierungssitze
bestimmt. Die Kapelle blieb während dieser Zeit
beständig in Benutzung*. Erst die Kirchenreformen
unter Josef II. bestimmten ihre Aufhebung. Ein Hof-
dekret vom 16. Februar 1783 befahl die Schließung
sämtlicher sogenannter Nebenkirchen und der ent-
behrlichen Kapellen. Unter den bis zum Jahre 1789
im Breisgau aufgehobenen Nebenkirchen und Ka-

mit Heinrich, Maria und Pantalus ist datiert 1590 und die In-
schriftentafel im Hofe über den Umbau des Hauses durch die
Domherren ist 1596 datiert. Als 1589 der Bischof von Basel
seine Kanzlei in fünf Truhen nach Freiburg schickte, wurden
diese nach der Antwort des Kapitels noch im alten Hofe auf-
bewahrt, da „der neu noch nit vollendet und noch ein offen
Haus ist" (Missivbücher des Basler Domkapitels 1586—1594
Blatt 139; Karlsruhe, General-Landesarchiv, Kopialb. Nr. 231).
In dem nächsten Jahre 1590 wird in den Missivbüchern auch
der Kapelle des Gebäudes gedacht. Die Domherren schreiben,
sie würden nach einem königlichen Originalschreiben suchen,
wenn die Kanzlei von ihrem bisherigen Ort „in das alte Gewölb
ob der capellen in unserm newen Capitelhaus" transferiert
werde (Brief des Kapitels vom 13. März 1590 an den Bischof
von Basel, Blatt 160). Mit dieser Stelle kann nur die Kapelle
im Hofe gemeint sein, da die andere, unter dem Dache liegend,
kein Gewölbe mehr über sich hat.

Im Jahre 1596 war der Bau übrigens noch nicht fertig, was
daraus hervorgeht, dass das Domkapitel an den vorderöster-
reichischen Statthalter schreibt, dass trotz aller daran gewendeten
Kosten die Einrichtung nur mehr so weit gefördert werden könnte,
dass der Erzherzog nur zur Not die Wohnung auf kurze Zeit
beziehen könnte (Missivbücher des Basler Domkapitels 1595 bis
1607, Juli 1596, Blatt 47, 48; Karlsruhe, General-Landesarchiv,
Kopialb. Nr. 232). — Vgl. über die baulichen Anlagen der Basler
Domherren: J. Darm, Das Kaufhaus und das Amthaus in Frei-
burg i. Br.: Zeitschrift für Bauwesen. 43. Jahrg. 1893. Heft 10
bis 12, S. 558 ff.

1 Im Jahre 1732 wurde sogar noch für diese Kapelle eine
besondere Indulgenz gewährt nach einem Eintrag des Münster-
pfarrers Johann Jakob Vicari zum Jahre 1732 im Liber actorum
chori sive Praesentiae Friburg. Es heißt dort: Ante festum
Epiphaniae pro parte excellentissime regiminis A(nterioris)
A(ustriae) oblatae sunt mihi litterae continentes copiam brevis
indulgentiarum plenariarum pro sacello trium regum domus
Regiminis in festo Epiphaniae lucrandarum una cum petition! (!),
ut istae indulgentiae promulgari velint, ad quod respondi, quod
eiusmodi obtentum breve debeat in forma probante seu in ori-
ginali exhiberi, quo minus videar aliquid ecclesiasticum immediate
accepisse ex manu saeculari et sie aliis fidelibus tradidisse. Quo
audito nihil tergiversatus est, sed ingravate communieavit mihi
originale, cum igitur alias festum hoc celebrari consueverit modo
quodam festivo, huic in conformitate aliarum ecclesiarum deesse
non potui. Timeo tarnen multas exinde exorituras inconvenientias.
 
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