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Münsterbau-Verein <Freiburg, Breisgau> [Hrsg.]
Freiburger Münsterblätter: Halbjahrsschrift für die Geschichte und Kunst des Freiburger Münsters — 9.1913

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Flamm, Albert: Die Längen- und Hohlmaße in der Münstervorhalle
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https://doi.org/10.11588/diglit.2637#0051

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Laubwerk am Tympanon der Vorhalle.

Die Längen- und Hohlmaße in der
Münstervorhalle.

Von
Dr. Herrmann Flamm.

ie Sorge für ein geordnetes Maß- und
Gewichtssystem ist eine der wichtigsten
jeder Obrigkeit. Sicherheit in Handel
und Verkehr sind von ihr in hohem
Grade bedingt. Normalmaße, die jeder-
zeit eine Nachprüfung der im Geschäftsleben ge-
brauchten Maße ermöglichen, werden deshalb schon
in uralter Zeit erwähnt und wurden aus besonders
solidem Material verfertigt und aufs sorgfältigste auf-
bewahrt, oft auch, soweit nach der Natur der Maße
möglich, an recht auf-
fälliger Stelle öffentlich
dargestellt. Dass man
dafür in Freiburg, wie
auch in Basel, die Wände
des Eingangs zur Pfarr-
kirche wählte, kann da-
her nicht auffallen, wur-
den doch im Mittelalter

viele weltliche Verordnungen, wie Ratsgebote, An-
kündigung von Versteigerungen selbst während des
Gottesdienstes von der Kanzel herab verkündet.
Beim Freiburger Münster können die steinernen
Gesetzestafeln an den Wänden der Münstervorhalle
endlich um so weniger befremden, weil hier seit
ältester Zeit bis in das 16. Jahrhundert hinein auch
Gericht gehalten wurde und der für die dargestellten
Maße (die Längenmaße des Tuchgewerbes, das
Klafter für den Holzhandel) die Hohlmaße für Ge-
treide- und Kohlenhandel in Betracht kommende

Abbild. 1. Normalmaß der Freiburger Elle.

Markt in unmittelbarer Nähe am Kirchhof, an der
Münster- und Kaiserstraße, lag.

Wie eben schon angedeutet, handelt es sich bei
den in der Münstervorhalle dargestellten Maßen aus-
schließlich um Längen- und Hohlmaße; das Ge-
wichtssystem ist dabei, was ja auch die Nachbildung
auf Stein schon ausschließt, nicht berücksichtigt. Aus
Gründen, die der folgende Zusammenhang leicht
verständlich macht, wird das Klafter gleich zusammen
mit der Erörterung der Längenmaße behandelt.

1. Die Längenmaße

(1 Stab= 10 Werkschuh

= 6 Ellen) und das

Klafter (Breite = sieben

Werkschuh).

Die Elle ist an der
innern Nordwand der
Vorhalle zweimal dar-
gestellt, durch einen in die Wand eingelassenen Maß-
stab, dessen Maßstrecke deutlich abgegrenzt ist
(Abb. 1), und durch zwei in gewissem Abstand ein-
gerammte eiserne Bolzen. In beiden Fällen beträgt
die Länge der Maßstrecken genau 54 cm. Die
weitere Einteilung der einen Elle durch Ritzen im
Stein über der eisernen Elle in 8 etwas ungleich
geratene Teile ergibt die Länge des Freiburger Zolls
zu 6,75 cm.

Das Klafter an der gegenüberliegenden Innen-
seite der Südwand der Münstervorhalle ist gleichfalls
 
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