Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Metadaten

Die Gartenkunst — 1.1899

DOI Artikel:
Weiss, A.: Ein Beitrag zu dem Thema: "Allgemeine Regeln zur Bepflanzung von Strassen"
DOI Artikel:
Amelung, Heinrich: Remontieren einer Trauerrose (Rosa arvensis Huds. var. capreolata Neill.)
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.20975#0064

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
54

DIE GARTENKUNST

Der Schreiber des Buches geht dann auf Strafsen mit
Promenaden über und hat auch hier Mafse für die Ab-
stände von Bäumen untereinander auf 5—8 m angegeben,
was als viel zu gering bezeichnet werden mufs, indem
z. B. bei Rüstern u. s. w. 8—10 m in Betracht kommen
könnten, 5—6 m auf jeden Fall aber zu verwerfen sind.

Nach all den gemachten Angaben ist es meines Er-
achtens unumstöfslich notwendig, unter Prüfung der Boden-
verhältnisse erst zu entscheiden, welche Baumart für die
Strafsenbreite passend ist, und dürfte daher die vom Aus-
schufs für Gartentechnik vorgeschlagene Klassifizierung der
Bäume in 4 Kategorien zweckmäfsig erscheinen; nur müfste
hierbei nicht die Höhe des Baumes, sondern die Breiten-
ausdehnung der Krone mitberücksichtigt werden. In Bezug
auf die Angabe von Strafsenbreiten für Baumanpflanzungen
würde ich es auch für richtiger halten, wenn unter zu
Grundelegung einer bestimmten Fahrdammbreite der inne-
zuhaltende Abstand des Baumes von der Bauflucht zahlen-
mäfsig festgelegt wird.

Nicht minder dürfte zu erwägen sein, ob nicht auch
eine Klassifizierung der Strafsen angebracht sei. Einen
Unterschied zwischen Geschäfts- und Nebenstrafsen in
diesem Falle zu machen, halte ich nicht für zweckent-
sprechend, denn bei dem oft unberechenbaren Aufblühen
unserer Vorstädte und Eröffnung nicht vorauszusehender
Verkehrswege bilden sich oftmals aus Nebenwegen Ver-
kehrsstrafsen, von denen man es nimmer gedacht hätte.
Ich würde in Vorschlag bringen:

1. Strafsen mit geschlossener Bauweise a) ohne, b) mit
Vorgärten.

2. Strafsen bei nicht geschlossener Bauweise; hierhin
gehören die Strafsen in Villenvierteln, Kolonien, unsere
Aufsenstrafsen und ähnliche.

i5. Promenaden.

Ausschlaggebend ist nicht der zeitige Zustand, sondern
die dereinst vorgesehene und grnndbuchlich festgelegte
Bauart. Während in den ersten Strafsen die Reihenab-
stände gröfsere sein müfsten, könnten diese in der folgen-
den Abteilung geringer bemessen sein, selbstverständlich
auch bei Aufrechthaltung der Entfernung des Hauses von
der Bordkante. Wie weit als Mindestmafs der Abstand des
Baumes von den Strafsenbords anzunehmen ist, sei vor-
läufig aufser Acht gelassen.

Eine sehr zweifelhafte Frage ist ferner, ob das Mindest,
mafs für die Reihenabstände der Bäume bei Betrachtung
des entwickelten Stadiums oder in einem gewissen Durch-
schnittsalter anzugeben sind. Im ersten Falle dürften ein
bis zwei Menschenalter vergehen, ehe die Annehmlichkeit
der Schattenspendung eintreten würde. Anderseits lassen
sich aber auch die durchschnittlichen Mafse annehmen
unter der Voraussetzung, dafs nach 50 und mehr Jahren
ein Baum um den anderen beseitigt wird. Hiermit im Zu-
sammenhange steht aber auch die Frage, soll in einer zu-
sammenhängenden Strafsenpflanzung jeder einzelne Baum
hinsichtlich seiner Kronenbildung ein Muster sein, oder soll
die Baumreihe sich als solche, ohne Berücksichtigung der
einzelnen Stämme, schatten spendend, gleichsam als natür-
licher Laubengang ohne Unterbrechung darstellen. Ich

stimmte dem letzteren zu und bin daher für Festsetzung
eines gewissen Durchschnittsmafses, indem ich einen
Reihenabstand, selbst für Eichen, von 12—20 m für zu weit
gegriffen halte.

Mit dem Zugeständnisse, dafs meine Wahrnehmungen
zum Teil dem Einflufse der in Berlin bestehenden Ver-
hältnisse unterworfen sind, schliefse ich in der Hoffnung,
dafs meine Ausführungen zu weiten Erörterungen in dieser
Frage Veranlassung bieten mögen.

Aus dem Rosengarten.

Remontieren einer Trauerrose (Rosa arvensis Huds.
var. capreolata Neill.).

Wenn heifse und trockene Nachsommer im allgemeinen
abnorme Erscheinungen im Pflanzenleben hervorrufen,
z. B. das Zweimalblühen einiger Obstsorten, ein frisches
Grünen von Laubholzbäumen u. s. w., so hat der trockene
Nachsommer des Jahres 1898 im hiesigen Direktorgarten
eine Abnormität gezeitigt, welche mir in meiner Praxis
bisher noch nicht vorgekommen ist.

Vor dem Sitzplatz im genannten Garten steht ein
prächtig entwickeltes Exemplar einer Trauerrose obenge-
nannter Sorte, welche alljährlich reichlich blühte, um im
Herbste die Krone noch mit den leuchtenden Früchten zu
zieren. Als Mitte August von der Rose viele Blätter in-
folge der Dürre abfielen, da bewässerte ich die Wurzel-
scheibe einigemale tüchtig und hatte auf den Strauch
zunächst kein besonderes Augenmerk mehr.

Wie erstaunte ich aber, als ich Anfang September die
Rose zufällig besah, dafs sie nochmals voller Knospen war;
das nächste Auge unter den alten Blütenständen — an
beschnittenen wie an unbeschnittenen — war ausgetrieben
und brachte je eine gut entwickelte Blume. Der Flor
dauerte, ganz entgegen dem ersten, der ja bei den Trauer-
rosen in der Regel nur 14 Tage anhält, nahezu 2 Monate,
also bis Ende Oktober, und färbten sich sogar die Früchte
des zweiten Flors bei dem günstigen Herbst. Aber noch
eine andere Erscheinung zeigt beschriebener Rosenstock.
Im Jahre 1897 hatte ich nämlich an einen starken herab-
hängenden Zweig zwei Augen von der Noisetterose „William
Allen Richardson" gesetzt, weil diese Sorte auf Rosa canina
L. bekanntlich spärlich blüht. Wärend das eine Auge nun
auf dieser Unterlage nicht austrieb, hat sich das andere
im Laufe des Sommers zu einer gedrungenen, etwas ver-
zweigten Krone entwickelt, welche noch jetzt, Anfang Januar,
im grünen Laube prangt, während die Trauerrose schon
seit Ende November entblättert dasteht.

Heinrich Amelung.

Berlin, Joachimsth. Gymnasium.
 
Annotationen