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Die Gartenkunst — 13.1911

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Wieler, Arved Ludwig: Studium für Gartenarchitekten an der Technischen Hochschule zu Aachen
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https://doi.org/10.11588/diglit.20813#0146

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138

DIE GARTENKUNST.

XIII, 8

Studium für Gartenarchitekten an der Technischen Hochschule zu Aachen.

Von Professor Dr. Wieler, Dozenten der Botanik an der Technischen Hochschule zu Aachen.

Für den Fernerstehenden bietet es ein großes
Interesse, zu verfolgen, wie ein ganzer Stand sich um
seine Hebung bemüht, für den akademischen Lehrer
aber ein besonders großes, wenn diese Hebung durch
eine Steigerung und Vervollkommnung der fachlichen
und allgemeinen Ausbildung angestrebt wird. In einem
derartigen Ringen befindet sich gegenwärtig der Stand
der Gartenarchitekten. Vor einigen Jahren sind die
Erörterungen über die zweckmäßigste Ausbildung der
Gartenarchitekten, die besonders im Schöße der deut-
schen Gesellschaft für Gartenkunst gepflogen wurden,
zu einem gewissen Abschluß gekommen, indem die
Einrichtung einer Gartenkunstklasse an der Kunstge-
werbeschule zu Düsseldorf 1909 erreicht wurde, um so
den dringendsten Forderungen nach einer gesteigerten
künstlerischen Ausbildung Rechnung zu tragen. Diese
Einrichtung ist aber gegen den Wunsch einer großen
Minorität beschlossen worden, die hierin einen Abweg
erblickte, sogar fürchtete, daß durch den Besuch der
Düsseldorfer Kunstgewerbeschule das Ansehen des
Standes nicht gehoben werden, sondern Einbuße erleiden
möchte. Auch sind die Bildungsbedürfnisse, die Be-
friedigung erheischen, nicht mit der künstlerischen Aus-
bildung erschöpft. Alle diese Erwägungen scheinen
wie ein Ferment gewirkt zu haben; denn im Jahre 1910
auf der Hauptversammlung der deutschen Gesellschaft
für Gartenkunst in Görlitz ist die ganze Bildungsfrage
wieder aufgerollt worden, und nun scheint sich die
frühere Minorität in eine Majorität verwandelt zu haben.
Es wurde nämlich eine Resolution angenommen, deren
Schlußsatz lautet: „Sie (die Gesellschaft für Garten-
kunst) hält aber die Anstrebung der Ausbildung des
ausübenden Gartenkünstlers an den technischen Hoch-
schulen für das Ziel, welches nicht aus dem Auge
verloren werden darf." Dieser Beschluß ist nicht als
eine Kritik der Leistungen der Gartenkunstklasse in
Düsseldorf aufzufassen. Es wäre ja auch unbillig, über
eine Einrichtung nach einjähriger Dauer abzuurteilen.
Vielmehr ist der Beschluß die Aufforderung, das eigent-
liche Endziel der Bildungsbestrebungen der Garten-
künstler nicht aus dem Auge zu verlieren, und der
Ausdruck der Befürchtung, daß man mit der Düssel-
dorfer Einrichtung einen Fehlgriff getan habe.

Schon seit langer Zeit hat die Ansicht Vertreter
gefunden, daß die zweckmäßigste Bildungsstätte für die
Gartenarchitekten die technische Hochschule wäre,
wenn ihr noch einige Lehrstühle angegliedert würden,
und die Kommission hat ja auch die technische Hoch-
schule als Bildungsstätte für die Gartenkünstler in Er-
wägung gezogen.

Die Kommission befand sich in einer schwierigen
Lage. Dem von einem großen Teil der Gartenarchi-
tekten gehegten Wunsch, es möchte eine der Gärtner-
lehranstalten zu einer Hochschule für Gartenkunst aus-
gebaut werden, konnte sie nicht das Wort reden, da
diesem Projekte der zähe Widerstand der Regierung
entgegenstand und der Abschluß der Gartenarchitekten
von anderen Künsten und Berufsarten durch eine be-
sondere Hochschule in den Kreisen der Gartenarchi-
tekten selbst auf starken Widerspruch stieß. Aber
ebensowenig war der Gedanke, die Ausbildung des
Gartenarchitekten ausschließlich an die technische
Hochschule zu verlegen, wie es Singer vorschwebte,
ausführbar, da hierfür das Abiturientenexamen Vor-
aussetzung war, wenn auf der Hochschule ein Diplom
erworben werden sollte. Für die Kommission konnte
es demnach nur darauf ankommen, Vorschläge für
eine zweckmäßige Fortbildung der Gartenkünstler zu
machen. Und hierbei hielt sie für das Wichtigste,
zunächst für eine weitergehende künstlerische Aus-
bildung zu sorgen. Sie glaubte das am besten erreichen
zu können durch Angliederung einer Gartenkunstklasse
an die Kunstgewerbeschule zu Düsseldorf, wie be-
kannt ist.

Als Fortbildungsschule in diesem Sinne konnte
aber auch die technische Hochschule in Frage kommen,
was in den „motivierten Vorschlägen" der Kommission
hervortritt, wenn auch undeutlich. Wäre dieser Um-
stand scharf hervorgehoben worden, dann hätten niemals
die Aufnahmebedingungen der technischen Hochschule
ein Grund sein können, sie den Ausschlag zugunsten
der Kunstgewerbeschule geben zu lassen, die bekanntlich
nur Volksschulbildung voraussetzt, für die Gartenkunst-
klasse allerdings die absolvierte höhere Gärtnerlehr-
anstalt verlangt. Auf Grund eines Vergleiches der
Aufnahmebedingungen kommt die Kommission zu dem
Resultat: „Der Anschluß an die Kunstgewerbeschule
ist weit ratsamer, weil hier einer weit größeren Zahl
von Talenten Ausbildungsmöglichkeit geboten wird,
als es bei der Forderung des Abituriums in der tech-
nischen Hochschule der Fall ist." In der vorher-
gehenden Spalte führt die Kommission unter „Hörer
an technischen Hochschulen" auf: „Personen, welche
die für die Zulassung als Studierende vorgeschriebene
Vorbildung nicht besitzen, können, soforn sie die wissen-
schaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen
Militärdienst nachweisen, als Plörer zugelassen werden."
Für alle Studierenden und Hörer der Hochschule gelten
die besonderen „Vorschriften für die Studierenden."
Hieraus geht klar hervor, daß der Gartenarchitekt auch
 
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